Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: Beantragung, Nutzen und Unterschied zur Steuernummer

Veröffentlicht am 16.3.2024

Zuletzt aktualisiert am 5.4.2026

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: Beantragung, Nutzen und Unterschied zur Steuernummer

Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer hat durch die wachsende Internationalisierung der Arbeitswelt immer mehr an Bedeutung gewonnen. Gerade für Freiberufler, die Kunden in anderen EU-Ländern betreuen, ist sie ein zentraler Bestandteil der steuerlichen Infrastruktur. Dieser Artikel erklärt, wann du die USt-IdNr. brauchst, wie du sie beantragst und was du bei Rechnungen, Reverse-Charge und der Zusammenfassenden Meldung beachten musst.

Wenn du erst einmal nur grob einschätzen willst, ob du sie in deiner Konstellation wirklich brauchst, nutze vorab unseren USt-IdNr.-Check.

Was ist die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer?

Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (kurz USt-IdNr.) ist eine EU-weit einheitlich vergebene Kennung für umsatzsteuerliche Zwecke. Sie dient dazu, Unternehmer und Freiberufler im grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr innerhalb der EU eindeutig zu identifizieren.

In Deutschland beginnt die USt-IdNr. mit dem Länderkürzel “DE”, gefolgt von einem neunstelligen Zahlencode. Andere EU-Staaten verwenden eigene Länderkürzel und bis zu zwölf Stellen, die auch Buchstaben enthalten können. Die Nummer wird vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vergeben und ist nicht mit der Steuernummer oder der Steueridentifikationsnummer zu verwechseln.

USt-IdNr. vs. Steuernummer vs. Steuer-ID

Im deutschen Steuersystem gibt es drei verschiedene Nummern, die häufig verwechselt werden. Für Freiberufler ist es wichtig, den Unterschied zu kennen.

Die Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) ist eine elfstellige Nummer, die jeder in Deutschland gemeldeten Person bei Geburt zugewiesen wird. Sie bleibt lebenslang gleich und dient der Einkommensteuer. Du findest sie auf deinem Einkommensteuerbescheid.

Die Steuernummer wird dir von deinem zuständigen Finanzamt zugeteilt und bezieht sich auf dein konkretes Steuerverhältnis. Sie kann sich ändern, etwa wenn du umziehst und ein anderes Finanzamt zuständig wird. Die Steuernummer brauchst du für deine Steuererklärungen und auf Rechnungen an inländische Kunden.

Die USt-IdNr. ist eine zusätzliche Nummer speziell für den umsatzsteuerlichen Geschäftsverkehr innerhalb der EU. Sie ersetzt die Steuernummer nicht, sondern ergänzt sie. Auf Rechnungen an EU-Geschäftspartner gibst du die USt-IdNr. statt der Steuernummer an. Mehr zu den steuerlichen Grundlagen findest du in unserem Überblick zu Steuern für Freiberufler.

Wann brauchst du eine USt-IdNr.?

Sobald du als Freiberufler Leistungen an Unternehmen in anderen EU-Staaten erbringst, wird die USt-IdNr. relevant. Typische Fälle sind freiberufliche Übersetzer, Grafikdesigner, Softwareentwickler, Fotografen oder Berater, die für Auftraggeber in Frankreich, den Niederlanden, Österreich oder anderen EU-Ländern arbeiten. Gerade in der digitalen Arbeitswelt sind solche grenzüberschreitenden Aufträge mittlerweile Alltag.

Auch wenn du Waren oder Dienstleistungen aus dem EU-Ausland beziehst, kann eine USt-IdNr. erforderlich sein. Trittst du gegenüber deinem Lieferanten mit USt-IdNr. auf, signalisierst du, dass du als Unternehmer handelst und der innergemeinschaftliche Erwerb bei dir versteuert werden muss.

Selbst wenn du aktuell nur Kunden in Deutschland hast, kann es sich lohnen, die USt-IdNr. vorsorglich zu beantragen. Sie steht dir dann sofort zur Verfügung, sobald ein erster EU-Auftrag hereinkommt, und du musst nicht erst auf die Bearbeitung durch das BZSt warten.

Wie beantragst du die USt-IdNr.?

Die USt-IdNr. wird nur auf Antrag erteilt. Zuständig ist das Bundeszentralamt für Steuern. Die Beantragung ist kostenlos und kann auf zwei Wegen erfolgen.

Der einfachste Weg ist der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Wenn du deine freiberufliche Tätigkeit beim Finanzamt anmeldest, kannst du dort die USt-IdNr. gleich mitbeantragen. Das spart dir einen separaten Antrag.

Falls du die USt-IdNr. erst später benötigst, stellst du den Antrag direkt beim BZSt. Das geht per Onlineformular oder schriftlich an das Bundeszentralamt für Steuern, Dienstsitz Saarlouis, 66738 Saarlouis. Für den Antrag brauchst du folgende Angaben:

  • deinen Namen und deine Anschrift
  • das zuständige Finanzamt
  • deine Steuernummer beim Finanzamt
  • beim Onlineantrag zusätzlich dein Geburtsdatum

Das BZSt holt die weiteren benötigten Daten direkt bei deinem Finanzamt ein. In der Regel erhältst du die USt-IdNr. innerhalb weniger Wochen per Post. Bewahre das Schreiben sorgfältig auf, denn eine erneute Ausstellung dauert erneut einige Zeit.

Reverse-Charge-Verfahren

Das Reverse-Charge-Verfahren (Umkehr der Steuerschuldnerschaft) ist der zentrale Mechanismus für grenzüberschreitende Dienstleistungen innerhalb der EU. Wenn du als Freiberufler eine Leistung an ein Unternehmen in einem anderen EU-Land erbringst, stellst du deine Rechnung ohne deutsche Umsatzsteuer aus. Stattdessen schuldet der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer in seinem Land.

Damit das funktioniert, müssen beide Seiten über eine gültige USt-IdNr. verfügen. Auf deiner Rechnung müssen sowohl deine eigene USt-IdNr. als auch die USt-IdNr. deines Auftraggebers stehen. Zusätzlich benötigst du den Hinweis, dass die Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger übergeht, zum Beispiel: “Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (Reverse Charge)”.

Dieses Verfahren betrifft vor allem sonstige Leistungen im Sinne des § 3a UStG. Dazu zählen typische Freiberufler-Leistungen wie Beratung, Übersetzung, Programmierung, Design und Texterstellung. Für Freiberufler ist Reverse Charge in der Praxis der Regelfall bei EU-Kunden.

Ein häufiger Fehler: Wenn du versehentlich deutsche Umsatzsteuer auf einer Rechnung an ein EU-Unternehmen ausweist, schuldest du diese Steuer dem Finanzamt, obwohl dein Auftraggeber sie möglicherweise nicht als Vorsteuer abziehen kann. Achte deshalb immer darauf, die USt-IdNr. deines Geschäftspartners vor der Rechnungsstellung zu prüfen.

Zusammenfassende Meldung (ZM)

Wenn du Leistungen an Unternehmen in anderen EU-Staaten erbringst und dabei das Reverse-Charge-Verfahren anwendest, musst du zusätzlich eine Zusammenfassende Meldung (ZM) beim BZSt abgeben. In der ZM meldest du die USt-IdNr. jedes EU-Geschäftspartners und die Summe der jeweiligen Umsätze.

Die ZM ist grundsätzlich bis zum 25. Tag nach Ablauf des Meldezeitraums einzureichen. Bei sonstigen Leistungen ist der Meldezeitraum das Kalendervierteljahr. Die Abgabe erfolgt elektronisch über ELSTER oder die BZSt-Online-Plattform.

Die ZM ist kein optionales Formular. Wenn du Reverse-Charge-Umsätze hast und die ZM nicht oder verspätet abgibst, kann das Finanzamt ein Verspätungsgeld festsetzen. Auch bei einer Betriebsprüfung achten Prüfer darauf, dass die gemeldeten Beträge in der ZM mit deinen Ausgangsrechnungen übereinstimmen. Trage die Abgabetermine deshalb fest in deinen Kalender ein.

USt-IdNr. prüfen

Bevor du eine Rechnung ohne Umsatzsteuer an einen EU-Geschäftspartner stellst, solltest du dessen USt-IdNr. auf Gültigkeit prüfen. Dafür gibt es das MIAS/VIES-System (MwSt-Informationsaustauschsystem) der Europäischen Kommission.

Über die VIES-Webseite der EU-Kommission kannst du jede USt-IdNr. kostenlos abfragen. Du gibst das Länderkürzel und die Nummer ein und erhältst sofort eine Bestätigung, ob die Nummer gültig ist und zu welchem Unternehmen sie gehört. Diese Abfrage ist auch beim BZSt möglich, das dir auf Wunsch eine qualifizierte Bestätigungsantwort mit Name und Anschrift des Unternehmens ausstellt.

Es ist ratsam, die Prüfung zu dokumentieren. Sollte das Finanzamt bei einer Betriebsprüfung die Steuerfreiheit deiner innergemeinschaftlichen Leistungen hinterfragen, hast du damit einen Nachweis, dass du die USt-IdNr. deines Geschäftspartners überprüft hast.

Kleinunternehmer und USt-IdNr.

Falls du die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG nutzt, stellt sich die Frage, ob du überhaupt eine USt-IdNr. brauchst. Die kurze Antwort: Du kannst eine beantragen, aber in vielen Fällen ist sie nicht erforderlich.

Als Kleinunternehmer weist du auf deinen Rechnungen keine Umsatzsteuer aus. Bei Leistungen an EU-Unternehmen gilt das Reverse-Charge-Verfahren dennoch, allerdings muss dein Auftraggeber die Steuer in seinem Land abführen. Du selbst hast keine Umsatzsteuer-Voranmeldepflicht.

Allerdings kann eine USt-IdNr. auch als Kleinunternehmer sinnvoll sein, etwa wenn du Dienstleistungen aus dem EU-Ausland beziehst und korrekt als Unternehmer auftreten willst. Beachte dabei: Wenn du als Kleinunternehmer eine USt-IdNr. verwendest und damit Leistungen aus dem EU-Ausland beziehst, kann eine sogenannte Erwerbsbesteuerung anfallen. In diesem Fall musst du die Umsatzsteuer auf den Erwerb abführen, darfst aber als Kleinunternehmer keinen Vorsteuerabzug geltend machen.

Mehr zur Kleinunternehmerregelung und ihren Auswirkungen findest du unter Umsatzsteuerbefreiung für Freiberufler.

USt-IdNr. auf Rechnungen

Auf jeder Rechnung musst du entweder deine Steuernummer oder deine USt-IdNr. angeben. Bei rein inländischen Geschäften reicht die Steuernummer. Sobald du aber an Unternehmen in anderen EU-Ländern fakturierst, ist die USt-IdNr. Pflicht.

Folgende Angaben gehören auf eine Rechnung mit USt-IdNr.:

  • deine eigene USt-IdNr.
  • die USt-IdNr. des Leistungsempfängers
  • der Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (bei Reverse Charge)

Die USt-IdNr. wird in der Regel im Kopfbereich der Rechnung platziert, zusammen mit deinen übrigen Geschäftsdaten. Manche Freiberufler verwenden die USt-IdNr. generell statt der Steuernummer auf allen Rechnungen, auch bei inländischen Kunden. Das ist zulässig und hat den Vorteil, dass du deine Steuernummer nicht weitergeben musst. Weitere Details zu Pflichtangaben findest du in unserem Artikel Rechnung schreiben.

Fazit

Die USt-IdNr. ist für Freiberufler mit EU-Geschäftspartnern unverzichtbar. Sie ermöglicht die korrekte Abwicklung grenzüberschreitender Leistungen über das Reverse-Charge-Verfahren und ist Voraussetzung für die Zusammenfassende Meldung. Auch bei rein inländischer Tätigkeit kann sie eine sinnvolle Alternative zur Steuernummer auf Rechnungen sein. Die Beantragung ist kostenlos und unkompliziert, am besten direkt über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung bei der Anmeldung deiner freiberuflichen Tätigkeit.

Quellen

Häufige Fragen

Brauchen Freiberufler eine USt-IdNr.?

Nicht jeder Freiberufler zwingend. Sie wird aber besonders wichtig, wenn du grenzüberschreitend innerhalb der EU mit Unternehmen zusammenarbeitest.

Ist die USt-IdNr. das gleiche wie die Steuernummer?

Nein. Die USt-IdNr. ist eine eigenständige Identifikationsnummer für umsatzsteuerliche Sachverhalte im EU-Binnenmarkt und ergänzt die normale Steuernummer.

Wo beantragt man die USt-IdNr.?

Zuständig ist das Bundeszentralamt für Steuern. Die Beantragung kann über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung oder direkt beim BZSt erfolgen.

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