Steuerfreibeträge für Freiberufler – Vom Grundfreibetrag bis zum Altersentlastungsbetrag
Als Freiberufler bist du dazu verpflichtet, deinen steuerpflichtigen Gewinn durch eine Einnahmenüberschussrechnung zu ermitteln und diesen zu versteuern. Hierfür reichst du einmal im Jahr deine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt ein. Sowohl bei der Ermittlung des Gewinns als auch bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung kannst du deine Steuerzahllast durch die Berücksichtigung verschiedener Steuerfreibeträge reduzieren. Darüber hinaus profitierst du auch von einem Steuerfreibetrag, wenn du z. B. Barvermögen oder eine Immobilie erbst.
Steuerfreibeträge bei der Gewinnermittlung
Bei der Erstellung deiner Gewinnermittlung kannst du von den folgenden Steuerfreibeträgen profitieren:
- Grundfreibetrag
- Kleinunternehmerregelung
- Freibetrag für Veräußerungsgewinne
Grundfreibetrag
Den Grundfreibetrag hat der Gesetzgeber eingeführt, um das Existenzminimum einer steuerpflichtigen Person zu sichern. Soweit dein zu versteuerndes Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags liegt, setzt dein Finanzamt als Steuerzahllast den Wert 0,00 Euro fest.
Der Grundfreibetrag wird nach der Einreichung der Einkommensteuererklärung bei der Steuerfestsetzung von deinem Finanzamt automatisch berücksichtigt. Für die Inanspruchnahme des Grundfreibetrags musst du keinen Antrag stellen.
Der Grundfreibetrag wird regelmäßig angepasst. Für das Steuerjahr 2026 liegt er bei 12.348 Euro pro Person. Erst der Teil deines zu versteuernden Einkommens, der darüber hinausgeht, ist einkommensteuerpflichtig.
Kleinunternehmerregelung
Bei der Kleinunternehmerregelung profitierst du nicht von einem Steuerfreibetrag im eigentlichen Sinn. Es handelt sich um eine umsatzsteuerliche Vereinfachung nach § 19 UStG.
Zu den Erleichterungen zählt, dass du keine Umsatzsteuer in deinen Rechnungen ausweist und regelmäßig weniger Umsatzsteueraufwand hast. Auf der anderen Seite bist du als Kleinunternehmer nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. Seit 2025 gilt die Regelung grundsätzlich dann, wenn dein Gesamtumsatz im Vorjahr höchstens 25.000 Euro betragen hat und du im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht überschreitest.
Wenn du freiwillig zur Regelbesteuerung optierst, bist du in der Regel fünf Kalenderjahre an diese Entscheidung gebunden.
Freibetrag für Veräußerungsgewinne
Hast du das 55. Lebensjahr bereits vollendet und denkst du an die Aufgabe deiner freiberuflichen Tätigkeit, kannst du von dem Freibetrag für Veräußerungsgewinne profitieren, wenn du dein Unternehmen an einen anderen Freiberufler verkaufst.
Bist du noch nicht 55 Jahre alt, kannst du von dem Freibetrag profitieren, wenn du dauernd berufsunfähig geworden bist und deine freiberufliche Tätigkeit nicht mehr ausüben wirst.
Der Steuerfreibetrag beträgt 45.000 Euro. Dies bedeutet, dass die Bemessungsgrundlage für die Besteuerung – dies ist der Veräußerungsgewinn - um 45.000 Euro reduziert.
Bei der Inanspruchnahme dieses Freibetrags musst du eine Einschränkung des Gesetzgebers hinnehmen, wenn dein Veräußerungsgewinn 136.000 Euro betragen hat. In diesem Fall reduziert sich der Freibetrag auf 31.000 Euro.
Steuerfreibeträge bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung
Musst du deine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt einreichen, nutzt du die folgenden Freibeträge, um deine Steuerlast zu mindern:
Behindertenpauschbetrag
Jeder Steuerpflichtige kann Arztkosten und die Aufwendungen für einen Aufenthalt im Krankenhaus als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer absetzen, wenn die Beträge die zumutbare Belastung übersteigen. Unabhängig hiervon kannst du vom Behindertenpauschbetrag profitieren, wenn du schwerbehindert bist und aus deinem Schwerbehindertenausweis der Grad der Erwerbsminderung hervorgeht.
Maßgeblich sind heute insbesondere die folgenden Pauschbeträge:
- GdE 20 % = 384 Euro
- GdE 40 % = 860 Euro
- GdE 60 % = 1.440 Euro
- GdE 80 % = 2.120 Euro
- GdE 100 % = 2.840 Euro
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Für die Inanspruchnahme des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende ist es nicht relevant, ob du angestellt oder als Freiberufler tätig bist. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird dir gewährt, wenn dein Kind in deinem Haushalt lebt und du es regelmäßig betreust.
Für die aktuelle steuerliche Praxis ist vor allem relevant, dass der Entlastungsbetrag heute bei 4.260 Euro pro Jahr liegt und sich für jedes weitere Kind erhöht.
Kinderfreibetrag
Hast du Kinder erhältst du monatlich Kindergeld. Bei der Erstellung deiner Einkommensteuererklärung kannst du den Kinderfreibetrag geltend machen. Kindergeld und Kinderfreibetrag werden dir allerdings nicht nebeneinander gewährt. Das Finanzamt prüft im Rahmen einer Günstigerprüfung, ob das bereits ausbezahlte Kindergeld günstiger ist oder sich der Kinderfreibetrag positiver für dich auswirkt.
Der Kinderfreibetrag mindert dein zu versteuerndes Einkommen. Für zusammenveranlagte Ehepaare beträgt der Kinderfreibetrag 5.172 Euro. Bei einer Einzelveranlagung zur Einkommensteuer profitierst du von einem Steuerfreibetrag, der bei 2.586 Euro liegt.
Da das Finanzamt die Überprüfung automatisch vornimmt, brauchst du keinen separaten Antrag zu stellen.
Sparerpauschbetrag
Der Sparerpauschbetrag (frueher Sparerfreibetrag) findet seine Anwendung, wenn du Einnahmen aus der Beteiligung einer Aktiengesellschaft, Zinserträge auf dein Sparguthaben oder Erträge aus ETFs und Fonds erhältst. Diese Einnahmen unterliegen der Abgeltungssteuer, die der Staat mit 25 % zuzueglich Solidaritätszuschlag erhebt.
Seit 2023 beträgt der Sparerpauschbetrag 1.000 Euro pro Person. Bei einer Zusammenveranlagung mit deinem Ehepartner erhöht sich der Betrag auf 2.000 Euro. Bis zu dieser Grenze bleiben deine Kapitalerträge steuerfrei.
Für die Inanspruchnahme des Sparerpauschbetrags ist es notwendig, dass du deiner Bank einen Freistellungsauftrag erteilst. Du kannst den Freistellungsauftrag auch auf mehrere Banken aufteilen, solange die Gesamtsumme den Pauschbetrag nicht übersteigt. Hast du keinen Freistellungsauftrag erteilt, kannst du die zu viel gezahlte Abgeltungssteuer über deine Einkommensteuererklärung zurueckholen.
Praxistipp: Viele Freiberufler haben neben ihrem Geschäftskonto auch private Spar- und Wertpapierkonten. Pruefe regelmässig, ob deine Freistellungsaufträge sinnvoll auf die verschiedenen Konten verteilt sind. So vermeidest du, dass eine Bank unnötig Abgeltungssteuer einbehält.
Übungsleiterfreibetrag
Übst du ein nebenberufliches Engagement aus, kannst du vom sogenannten Übungsleiterfreibetrag profitieren. Die gesetzliche Regelung hierzu findet sich in § 3 Nr. 26 Einkommensteuergesetz (EStG).
Erzielst du aus einer Tätigkeit als Übungsleiter Einnahmen, werden diese bei deiner Steuerveranlagung nicht berücksichtigt, wenn sie in dem gesamten Kalenderjahr den Betrag von 3.000 Euro nicht überschritten haben. Der Übungsleiterfreibetrag ist auch anwendbar, wenn du nebenberuflich eine künstlerische Tätigkeit ausübst und hieraus Einnahmen generierst, die den Betrag von 3.000 Euro nicht übersteigen.
Der Gesetzgeber nennt allerdings die Voraussetzung, dass die nebenberufliche Tätigkeit maximal ein Drittel deiner beruflichen Zeit in Anspruch nehmen darf. Die Ausübung eines Hauptberufs ist aber nicht zwingend erforderlich.
Ehrenamtsfreibetrag
Neben dem Übungsleiterfreibetrag gibt es den Ehrenamtsfreibetrag nach § 3 Nr. 26a EStG. Dieser greift bei nebenberuflichen Tätigkeiten im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich, die nicht unter den Übungsleiterfreibetrag fallen. Typische Beispiele sind Vorstandstätigkeiten in Vereinen, die Mitarbeit in der Verwaltung einer gemeinnützigen Organisation oder die Tätigkeit als Schatzmeister.
Der Ehrenamtsfreibetrag beträgt 840 Euro pro Jahr. Wichtig: Du kannst den Übungsleiterfreibetrag und den Ehrenamtsfreibetrag nicht für dieselbe Tätigkeit gleichzeitig nutzen. Übst du aber zwei verschiedene nebenberufliche Tätigkeiten aus, kannst du beide Freibeträge parallel in Anspruch nehmen.
Gerade für Freiberufler, die sich neben ihrer Haupttätigkeit ehrenamtlich engagieren, ist dieser Freibetrag eine willkommene Möglichkeit, Aufwandsentschädigungen steuerfrei zu erhalten.
Altersentlastungsbetrag
Der Altersentlastungsbetrag wird bei der Veranlagung der Einkommensteuer berücksichtigt, wenn du das 64. Lebensjahr vollendet hast. Er fußt auf der gesetzlichen Grundlage des § 24a EStG.
Der Altersentlastungsbetrag besteht aus einem prozentualen Anteil und einem Höchstbetrag, die sich nach dem Jahr richten, in dem du das 64. Lebensjahr vollendet hast. Aufgrund der schrittweisen Absenkung im Rahmen des Alterseinkünftegesetzes wird der Betrag für jüngere Jahrgänge geringer ausfallen. Für Freiberufler, die auch im Rentenalter noch tätig sind, reduziert der Altersentlastungsbetrag die Steuerlast auf die Einkünfte aus der freiberuflichen Tätigkeit.
Steuerfreibeträge in der Erbschaft- und Schenkungsteuer
Die Steuerfreibeträge in der Erbschaft- und Schenkungsteuer hängen von dem Verwandtschaftsverhältnis ab, das du zu dem Erblasser oder dem Schenker hast. Geregelt sind die Steuerfreibeträge im § 16 des Erbschaftsteuergesetzes. Sie gelten aber gleichermaßen für die Schenkungsteuer, wenn du z. B. von deinem Vater eine freiwillige Zuwendung erhältst. Hier kannst du einen Freibetrag von 400.000 Euro geltend machen (§ 16 Absatz 1 Nr. 2 ErbStG). Warst du mit der Person, die verstorben ist, verheiratet, gesteht der Gesetzgeber dir einen Freibetrag von 500.000 Euro zu.
Beispiel
Dein Vater hat dir mit seinem Testament eine Immobilie übertragen. Bemessungsgrundlage für die Erhebung der Erbschaftsteuer ist der Verkehrswert. Diesen schätzt ein unabhängiger Gutachter auf 800.000 Euro. Die Bemessungsgrundlage reduziert sich, wenn du den Freibetrag von 400.000 Euro geltend machst. Für die Festsetzung der Erbschaftsteuer geht das Finanzamt nicht mehr von 800.000 Euro, sondern nur noch von 400.000 Euro aus.
Gut zu wissen: Der Freibetrag bei der Schenkungsteuer kann alle zehn Jahre erneut genutzt werden. Wenn deine Eltern dir also frühzeitig Vermögen übertragen, kannst du den Freibetrag mehrfach ausschöpfen. Das ist ein wichtiges Instrument der vorweggenommenen Erbfolge.
Praktische Tipps: So nutzt du Steuerfreibeträge optimal
Steuerfreibeträge werden nicht immer automatisch berücksichtigt. Mit den folgenden Tipps holst du das Maximum heraus:
Freibetrag beim Lohnsteuerabzug eintragen lassen
Wenn du neben deiner freiberuflichen Tätigkeit auch nichtselbstständige Einkünfte erzielst, kannst du beim Finanzamt einen Freibetrag in deine ELStAM-Daten eintragen lassen. Das ist zum Beispiel sinnvoll, wenn du regelmässig hohe Werbungskosten, Sonderausgaben oder aussergewöhnliche Belastungen hast. Dadurch sinkt der monatliche Lohnsteuerabzug und du hast mehr Liquidität im laufenden Jahr.
Steuervorauszahlungen anpassen
Als Freiberufler leistest du in der Regel vierteljährliche Steuervorauszahlungen. Wenn sich dein Einkommen verändert hat oder du zusätzliche Freibeträge geltend machen kannst, solltest du einen Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen stellen. So vermeidest du, dass du dem Finanzamt über Monate ein zinsloses Darlehen gewährst.
Belege und Nachweise sorgfältig aufbewahren
Für einige Freibeträge benötigst du Nachweise. Den Behindertenpauschbetrag belegst du mit deinem Schwerbehindertenausweis, den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende mit einer Meldebescheinigung. Halte diese Unterlagen griffbereit, damit du sie bei Nachfrage des Finanzamts schnell vorlegen kannst.
Zusammenveranlagung prüfen
Bist du verheiratet, lohnt es sich fast immer, die Zusammenveranlagung zu wählen. Der Grundfreibetrag verdoppelt sich auf 24.696 Euro, der Sparerpauschbetrag steigt auf 2.000 Euro und der Kinderfreibetrag wird gemeinsam gewährt. Nur in Ausnahmefällen, zum Beispiel wenn ein Partner Verluste geltend machen möchte, kann die Einzelveranlagung günstiger sein.
Fazit
Steuerfreibeträge sind für Freiberufler ein wichtiges Werkzeug, um die Steuerlast legal zu senken. Vom Grundfreibetrag, der dein Existenzminimum sichert, über den Kinderfreibetrag bis hin zum Sparerpauschbetrag und der Kleinunternehmerregelung gibt es zahlreiche Möglichkeiten, die du kennen und aktiv nutzen solltest. Informiere dich regelmässig über Änderungen bei den Freibeträgen, da der Gesetzgeber die Beträge häufig anpasst. Im Zweifelsfall lohnt sich die Beratung durch einen Steuerberater, der deine individuelle Situation berücksichtigt und alle relevanten Freibeträge für dich ausschöpft.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Grundfreibetrag 2026 fuer Freiberufler?
Der Grundfreibetrag liegt 2026 bei 12.348 Euro pro Person. Bis zu dieser Hoehe bleibt dein zu versteuerndes Einkommen komplett steuerfrei. Bei zusammenveranlagten Ehepaaren verdoppelt sich der Betrag auf 24.696 Euro. Das Finanzamt beruecksichtigt den Grundfreibetrag automatisch bei der Steuerfestsetzung.
Kann ich als Freiberufler mehrere Steuerfreibetraege gleichzeitig nutzen?
Ja, du kannst grundsaetzlich mehrere Freibetraege kombinieren. Zum Beispiel stehen dir der Grundfreibetrag, der Kinderfreibetrag und der Sparerfreibetrag gleichzeitig zu, wenn du die jeweiligen Voraussetzungen erfuellst. Die Freibetraege werden bei unterschiedlichen Einkunftsarten oder in verschiedenen Schritten der Steuerberechnung angewendet.
Lohnt sich die Kleinunternehmerregelung fuer jeden Freiberufler?
Nicht unbedingt. Die Kleinunternehmerregelung spart dir den Aufwand der Umsatzsteuervoranmeldung und du musst keine Umsatzsteuer ausweisen. Allerdings verlierst du auch das Recht auf Vorsteuerabzug. Wenn du hohe betriebliche Ausgaben hast, etwa fuer teure Ausstattung oder Software, kann die Regelbesteuerung guenstiger sein, weil du die gezahlte Umsatzsteuer zurueckerstattet bekommst.
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