Das Impressum: Wer ist dazu verpflichtet und in welchem Umfang?
Nicht nur stationäre Händler gehen vermehrt dazu über, ihr Angebot auch im Internet vorzustellen. Die eigene Web-Adresse und E-Mail-Marketing können auch für Freiberufler ein mächtiges Marketinginstrument sein. Für beides ist ein Impressum gesetzlich verpflichtend. Das klingt komplizierter als es ist. Wir zeigen dir, was im Impressum stehen müssen.
In diesem Artikel
- Warum gibt es die Impressumspflicht?
- Was genau muss im Impressum stehen?
- Berufe mit Sonderstatus
- Im Streitfall zur Schlichtung
- Wo muss man überall sein Impressum angeben?
- Privatadresse schuetzen: Alternativen fuer Freiberufler
- Haeufige Fehler im Impressum vermeiden
- Impressum Generatoren im Web
- Vergessen, verbummelt, verfehlt: Folgen bei Unterlassung
- Checkliste: Dein Impressum in 5 Minuten
Warum gibt es die Impressumspflicht?
Die Angabe der persönlichen Daten gibt es bei Buchveröffentlichungen schon sehr lange. Auch für andere Druckerzeugnisse wie Zeitungen und Zeitschriften gilt, dass eindeutig offenzulegen ist, wer für die dargestellten Angebote und Inhalte verantwortlich ist. So können Kunden und Mitbewerber eindeutig erfahren, wen sie bei Konflikten ansprechen können, um ihr Anliegen vorzutragen.
Mit dem Telemediengesetz hat der Gesetzgeber auch für die Anbieter im Netz klare Vorgaben formuliert. Er versteht das Impressum als eine moderne Visitenkarte, mit der sich die Identität des Verantwortlichen feststellen lässt.
Der Verbraucher bekommt so ein besseres Bild von der Person oder dem Unternehmen, das die Seite betreibt. Die Kontaktaufnahme gestaltet sich einfacher, auch und besonders wenn rechtliche Ansprüche erhoben werden.
Selbstverständlich sollten auch Freiberufler die Bestimmungen zur Kenntnis nehmen und auf ihren Webseiten umsetzen.
Was genau muss im Impressum stehen?
Bestimmte Mindestangaben sind vorgeschrieben, die im Impressum enthalten sein müssen. Darüber hinaus sind bestimmte Gruppen verpflichtet, zusätzlich Angaben zu machen.
Wenigstens muss das Impressum den Namen und Vornamen enthalten, wenn eine natürliche Person für die Seite verantwortlich ist.
Ein Unternehmen gilt als eine juristische Person und muss den Unternehmensnamen angeben. Zusätzlich sind Name sowie Vorname eines Vertretungsberechtigten zu nennen.
Außerdem muss die Rechtsform des Unternehmens angegeben sein, also ob es sich um eine GmbH, GbR oder eine andere Form handelt. Die Anschrift mit der Straße und Hausnummer, der Postleitzahl und dem Ort sind ebenfalls Pflichtangaben, eine Postfach-Adresse reicht nicht aus.
Für den Fall dass der Seitenbetreiber schnell kontaktiert werden soll, ist eine entsprechende Adresse wichtig. Meist geben die Seitenbetreiber deshalb eine E-Mail-Adresse an und auch die Telefonnummer.
Die Umsatzsteuer- oder die Wirtschaftssteuer-Identifikationsnummer sind im Impressum zu nennen, wenn sie vorhanden sind.
Gleiches gilt, einschließlich der Registernummer, bei einem Eintrag in das Handels- oder Vereinsregister sowie ins Genossenschafts- bzw. Partnerschaftsregister.
Berufe mit Sonderstatus
Für Berufsgruppen wie Versicherungen, für Makler oder Gastronomiebetriebe gibt es jeweils eine zuständige Aufsichtsbehörde, die ebenfalls zu finden sein muss. Deren Webseite und Anschrift sollten zusätzlich genannt sein. Diese Angaben sind wichtig, falls der Anbieter gegen seine Berufspflichten verstößt, denn dann haben Verbraucher einen zuständigen Ansprechpartner.
Rechtsanwälte, Notare und Steuerberater gehören nicht nur zu den freien, sondern auch zu den reglementierten Berufen. Deshalb wird für sie die genaue Berufsbezeichnung verlangt sowie die zuständige Kammer und der Staat, in welchem ihnen die Berufsbezeichnung verliehen wurde. Die Berufsvorschriften und wo selbige auffindbar sind gehören ebenfalls zu den gesetzlichen Anforderungen.
Handelt es sich um journalistische oder redaktionelle Inhalte, die auf der Internetseite angeboten werden, wird der Absatz 2 des Paragraphen 55 des Rundfunkstaatsvertrags relevant. Diese Vorschrift verlangt die Angabe eines Verantwortlichen mit seinem Namen und der Anschrift. Bei einer Zeitung oder einem Magazin ist dies in aller Regel der Geschäftsführer oder sein Chefredakteur.
Im Streitfall zur Schlichtung
Wenn ein Unternehmen seine Waren oder Dienstleistungen im Internet anbietet, muss es seit 2016 einen Link zur Streitbeilegungsplattform einbinden. Und der Anbieter muss den Nutzer zusätzlich informieren, ob er verpflichtet und bereit ist, an einem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Wenn er diese Frage bejaht, nennt er die für ihn zuständige Verbraucherschlichtungsstelle. Auch die entsprechenden Kontaktdaten, also die Webseite und die Anschrift, müssen hier zu finden sein.
Der Unternehmen ist jedoch frei in seiner Entscheidung, ob diese zuletzt genannten Hinweise im Impressum oder auf der Webseite an einem beliebigen anderen Ort stehen. Entscheidend ist, dass die Angaben für Nutzer leicht zugänglich sind.
Wo muss man überall sein Impressum angeben?
Auf der Webseite muss in jedem Fall ein Impressum angegeben sein, außer es handelt sich um einen rein privaten Internetauftritt. Aber schon mit einem Werbebanner oder einem Produkt-Link überschreitet der Betreiber der Seite die Grenze zur Geschäftstätigkeit, und dann sind die gesetzlichen Vorgaben auch für ihn bindend.
Für eine E-Mail gelten die gleichen Bestimmungen, wenn es sich um einen geschäftlichen Briefwechsel handelt. Der externe Schriftverkehr eines Unternehmens besteht meist aus Rechnungen, Auftragsbestätigungen, Preislisten und Quittungen. Alle diese geschäftlichen Äußerungen müssen ein Impressum enthalten.
Die interne Kommunikation gehört nicht zur Geschäftsaktivität, deshalb sind E-Mails zwischen Mitarbeitern, den einzelnen Abteilungen oder Niederlassungen nicht von den Vorgaben betroffen. Auch die Werbung gehört nicht zum allgemeinen geschäftlichen Schriftverkehr.
Auch in einem Newsletter müssen die genannten Angaben enthalten sein. Denn auch dieser gehört zu den geschäftsmäßigen Äußerungen eines Unternehmens. Zwar ist nicht gesetzlich definiert, an welcher Stelle das Impressum genau stehen soll. Aber es empfiehlt sich, die Angaben nicht über einen Link anzubieten.
Denn die Weiterleitung kann unter Umständen nicht einwandfrei funktionieren. Da ist es besser und vor allem kundenfreundlicher, seinen Informationspflichten direkt im Newsletter nachzukommen.
Wer Social Media geschäftlich nutzt, muss auch hier sein Impressum angeben (z.B. bei Facebook oder Pinterest).
Wenn du zusätzlich mit einer Marken- oder Fantasiebezeichnung auftrittst, lies dazu auch unseren Beitrag zum Geschäftsname für Freiberufler.
Privatadresse schützen: Alternativen für Freiberufler
Viele Freiberufler arbeiten von zu Hause aus und haben keine separaten Geschäftsräume. Das führt zu einem nachvollziehbaren Unbehagen: Die eigene Wohnadresse steht öffentlich im Internet und ist für jeden auffindbar. Besonders für Personen mit Sicherheitsbedenken oder für Freiberufler, die in sensiblen Bereichen arbeiten, kann das problematisch sein.
Leider führt an der ladungsfähigen Anschrift im Impressum kein Weg vorbei. Der Gesetzgeber verlangt eine Adresse, unter der du tatsächlich erreichbar bist und an der dir amtliche Schreiben zugestellt werden können. Ein reines Postfach erfüllt diese Anforderung ausdrücklich nicht.
Es gibt aber legale Alternativen, um deine Privatadresse aus dem Impressum herauszuhalten:
Geschäftsadresse über einen Coworking-Space: Viele Coworking-Anbieter bieten eine sogenannte virtuelle Geschäftsadresse an. Du mietest dabei eine ladungsfähige Adresse, unter der Post für dich entgegengenommen und weitergeleitet wird. Die Kosten liegen meist zwischen 30 und 80 Euro pro Monat.
Virtuelles Büro: Ähnlich wie beim Coworking-Space kannst du bei spezialisierten Anbietern eine Geschäftsadresse mieten, ohne dort tatsächlich Räume zu nutzen. Achte darauf, dass der Anbieter seriös ist und die Post zuverlässig weiterleitet.
Eigenes Büro oder Praxisraum: Sobald du eigene Geschäftsräume anmietest, kannst du natürlich diese Adresse für dein Impressum verwenden. Das ist die unkomplizierteste Lösung, aber natürlich auch die teuerste.
Wichtig ist in jedem Fall, dass du unter der angegebenen Adresse tatsächlich erreichbar bist. Eine Fantasieadresse oder die Adresse eines Bekannten, der nichts mit deiner Tätigkeit zu tun hat, ist keine zulässige Lösung und kann im Ernstfall als Ordnungswidrigkeit gewertet werden.
Häufige Fehler im Impressum vermeiden
In der Praxis gibt es einige Stolperfallen, die immer wieder zu Abmahnungen führen. Wer diese kennt, kann sich viel Ärger und Geld sparen:
Impressum nicht leicht auffindbar: Das Impressum muss mit maximal zwei Klicks von jeder Unterseite deiner Website erreichbar sein. Ein Link im Footer, der von überall sichtbar ist, erfüllt diese Anforderung am zuverlässigsten. Verstecke das Impressum nicht in verschachtelten Untermenüs.
Veraltete Kontaktdaten: Wenn du umziehst, die Telefonnummer wechselst oder eine neue E-Mail-Adresse nutzt, musst du dein Impressum sofort aktualisieren. Veraltete Angaben sind genauso problematisch wie ein fehlendes Impressum.
Fehlende Angaben für reglementierte Berufe: Wenn du zu einer Berufsgruppe gehörst, die zusätzliche Angaben machen muss, zum Beispiel die zuständige Kammer oder berufsrechtliche Regelungen, darfst du diese nicht weglassen. Prüfe sorgfältig, ob für deine Tätigkeit Sonderregelungen gelten.
Impressum nur als Bild eingebunden: Manche Seitenbetreiber binden ihr Impressum als Grafik ein, um es vor Spam-Crawlern zu schützen. Das ist nicht zulässig, weil die Angaben als Text vorliegen müssen, damit sie maschinell lesbar und barrierefrei zugänglich sind.
Überschrift fehlt oder ist unklar: Das Impressum sollte eindeutig als solches erkennbar sein. Die Überschriften “Impressum” oder “Anbieterkennzeichnung” haben sich bewährt. Kreative Bezeichnungen wie “Über uns” oder “Kontakt” reichen nicht aus, da sie nicht eindeutig auf die gesetzliche Anbieterkennzeichnung hinweisen.
Impressum Generatoren im Web
Der Formulieren von rechtlich definierten Inhalten ist nicht jedermanns Sache. Viele sind unsicher, ob sie alle vorgeschriebenen Anforderungen erfüllen können. Aber es ist nun einmal vorgeschrieben, dass eine Webseite unter den oben genannten Voraussetzungen ein Impressum haben muss.
Einen Ausweg aus diesem Dilemma bieten die automatischen Impressum Generatoren. Im Netz findet sich eine ganze Reihe kostenloser Angebote, mit deren Hilfe sich der interessierte Internet-User eine passende Seite erstellen lassen kann.
Der Ablauf ist äußerst einfach: Du gibst deine persönlichen Daten ein, wählst aus den angebotenen Möglichkeiten dein Gewerbe aus, und der Generator stellt dir ein passendes Impressum zusammen. Das Ergebnis kannst du anschließend in deinen Webauftritt einbinden.
Leider gibt es Anbieter, die nur ein Muster ausgeben. In diese Vorlage musst du dann noch die geforderten Angaben eintragen. Vorteil dieser Methode ist es jedoch, dass der Anbieter deine Daten nicht zu sehen bekommt und sie auch nicht verwerten kann.
Unsere Generator Empfehlung: eRecht24 Impressum Generator
Vergessen, verbummelt, verfehlt: Folgen bei Unterlassung
Wenn der Anbieter kein Impressum zur Verfügung stellt, obwohl er dazu gesetzlich verpflichtet ist, riskiert er eine Geldstrafe in Höhe von maximal 50 000 Euro. Außerdem begeht er einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht.
Betroffene können Unterlassungsansprüche geltend machen, die sie häufig mit kostenpflichtigen Abmahnungen durchsetzen. Unbeschäftigte Anwälte machen sich mit diesem Geschäftsmodell immer wieder unangenehm bemerkbar.
Auch ein unvollständiges Impressum kann abgemahnt werden. Es reicht also nicht, nur den Namen und eine E-Mail-Adresse anzugeben, wenn weitere Pflichtangaben fehlen. Die Abmahnkosten liegen typischerweise zwischen 500 und 1 500 Euro, können in Einzelfällen aber auch deutlich höher ausfallen.
Seit der Reform des Abmahnrechts im Jahr 2021 sind die Möglichkeiten für missbräuchliche Abmahnungen zwar eingeschränkt worden. Trotzdem solltest du das Thema ernst nehmen und dein Impressum regelmäßig auf Vollständigkeit und Aktualität prüfen. Gerade bei einem Umzug oder einer Änderung deiner Kontaktdaten wird das gern vergessen.
Checkliste: Dein Impressum in 5 Minuten
Damit du nichts vergisst, hier die wichtigsten Punkte im Ueberblick. Gehe die Liste durch und pruefe, ob dein Impressum alle Anforderungen erfuellt:
- Vollstaendiger Name: Vor- und Nachname bei Einzelpersonen, bei Gesellschaften zusaetzlich der Firmenname und die Rechtsform
- Ladungsfaehige Anschrift: Strasse, Hausnummer, PLZ und Ort. Kein Postfach.
- Kontaktmoeglichkeit: E-Mail-Adresse und idealerweise Telefonnummer
- Umsatzsteuer-ID oder Wirtschafts-ID: Sofern vorhanden
- Registereintrag: Handelsregister, Partnerschaftsregister oder aehnliches mit Registernummer
- Berufsrechtliche Angaben: Bei reglementierten Berufen die Berufsbezeichnung, zustaendige Kammer und berufsrechtliche Regelungen
- Aufsichtsbehoerde: Falls fuer deine Taetigkeit eine Aufsichtsbehoerde zustaendig ist
- Link zur OS-Plattform: Wenn du Dienstleistungen online anbietest
- Hinweis zur Streitbeilegung: Ob du an einem Schlichtungsverfahren teilnimmst oder nicht
- Erreichbarkeit: Pruefe, ob das Impressum von jeder Seite deiner Website mit maximal zwei Klicks erreichbar ist
Wenn du alle Punkte abhaken kannst, bist du auf der sicheren Seite. Denke daran, dein Impressum auch auf Social-Media-Profilen und in Newslettern einzubinden.
Weitere wichtige Themen fuer deinen Start in die Selbststaendigkeit findest du in unserem Artikel zur Steuernummer beantragen und zum Thema Rechnungen richtig schreiben.
Häufige Fragen
Brauche ich als Freiberufler ohne Gewerbe ein Impressum?
Ja. Die Impressumspflicht gilt unabhängig davon, ob du ein Gewerbe angemeldet hast oder nicht. Entscheidend ist, dass du geschäftsmäßig online auftrittst, zum Beispiel mit einer Website, auf der du deine Leistungen anbietest. Auch Freiberufler ohne Gewerbeschein sind nach dem Digitale-Dienste-Gesetz zur Anbieterkennzeichnung verpflichtet.
Muss ich meine Privatadresse im Impressum angeben?
Grundsätzlich ja, denn eine ladungsfähige Anschrift ist Pflicht. Ein reines Postfach reicht nicht aus. Wer seine Privatadresse nicht öffentlich zeigen möchte, kann einen Coworking-Space oder ein virtuelles Büro als Geschäftsadresse nutzen, sofern dort tatsächlich Post zugestellt und entgegengenommen wird.
Reicht ein Impressum auf meiner Website auch für Social Media?
Nein. Jedes geschäftlich genutzte Social-Media-Profil braucht ein eigenes Impressum oder einen direkten, gut erkennbaren Link zu deinem Website-Impressum. Ein versteckter Link in der Profilbeschreibung, der erst nach mehreren Klicks erreichbar ist, erfüllt die Anforderungen nicht.
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