Selbstständigkeit mit Arbeitsagentur oder Jobcenter: Welche Förderung möglich ist

Veröffentlicht am 9.4.2026

Zuletzt aktualisiert am 18.4.2026

Selbstständigkeit mit Arbeitsagentur oder Jobcenter: Welche Förderung möglich ist

Wer aus Arbeitslosigkeit oder Bürgergeld in die Selbstständigkeit startet, kann je nach Ausgangslage Unterstützung durch Arbeitsagentur oder Jobcenter bekommen. Entscheidend ist, ob du ALG I oder Bürgergeld beziehst und ob dein Vorhaben als tragfähig gilt.

  • Bei ALG I steht vor allem der Gründungszuschuss im Mittelpunkt.
  • Bei Bürgergeld kann das Jobcenter Einstiegsgeld für eine Selbstständigkeit gewähren.
  • In beiden Fällen zählen Vorbereitung, Unterlagen und ein tragfähiger Geschäftsplan.

Der Schritt in die Selbstständigkeit aus der Arbeitslosigkeit heraus ist möglich, aber er braucht mehr Vorbereitung als nur eine gute Idee. Die wichtigste Unterscheidung lautet: Beziehst du Arbeitslosengeld I oder Bürgergeld? Davon hängt ab, welche Förderung für dich überhaupt infrage kommt.

Arbeitsagentur oder Jobcenter: Wo liegt der Unterschied?

Im Alltag werden beide oft vermischt. Für Förderungen zur Selbstständigkeit ist die Trennung aber zentral:

  • Arbeitsagentur: zuständig bei ALG I (Arbeitslosengeld nach Beschäftigung)
  • Jobcenter: zuständig bei Bürgergeld (ehemals Hartz IV, Grundsicherung)

Die Zuständigkeit bestimmt, welche Förderinstrumente dir überhaupt offenstehen. Einen Gründungszuschuss über das Jobcenter zu beantragen funktioniert nicht, und umgekehrt ist Einstiegsgeld bei der Arbeitsagentur nicht vorgesehen.

Förderung über die Arbeitsagentur: Gründungszuschuss

Wenn du Arbeitslosengeld I beziehst, ist der Gründungszuschuss das bekannteste Förderinstrument.

Er soll den Übergang in eine tragfähige hauptberufliche Selbstständigkeit erleichtern. Die Bundesagentur für Arbeit prüft dabei nicht nur deinen Status, sondern auch, ob dein Vorhaben wirtschaftlich plausibel wirkt.

Voraussetzungen für den Gründungszuschuss

Um einen Gründungszuschuss beantragen zu können, müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein:

  • Du beziehst Arbeitslosengeld I.
  • Du hast noch mindestens 150 Tage Restanspruch auf ALG I.
  • Du nimmst eine hauptberufliche selbstständige Tätigkeit auf.
  • Du legst eine fachkundige Stellungnahme vor, die dein Vorhaben als tragfähig bewertet.
  • Deine fachliche und persönliche Eignung wird als ausreichend eingeschätzt.

Wichtig: Es gibt keinen Rechtsanspruch auf den Gründungszuschuss. Die Arbeitsagentur entscheidet nach Ermessen.

Wie hoch ist der Gründungszuschuss?

Der Gründungszuschuss besteht aus zwei Phasen:

  • Phase 1 (6 Monate): Du erhältst dein bisheriges ALG I plus eine Pauschale von 300 Euro monatlich für die soziale Absicherung.
  • Phase 2 (9 Monate, optional): Wenn du deine Selbstständigkeit erfolgreich aufbaust, kannst du weitere 300 Euro monatlich beantragen. Diese zweite Phase muss gesondert beantragt werden.

Was ist eine fachkundige Stellungnahme?

Die fachkundige Stellungnahme ist das Herzstück des Antrags. Eine fachkundige Stelle bewertet dein Gründungsvorhaben auf Tragfähigkeit. Typische fachkundige Stellen sind:

  • Industrie- und Handelskammern (IHK)
  • Handwerkskammern
  • Berufsständische Kammern
  • Gründungszentren und Wirtschaftsförderungen
  • Steuerberater
  • Unternehmensberater mit entsprechender Zulassung

Die Stellungnahme beruht auf deinem Businessplan und einem persönlichen Gespräch. Die fachkundige Stelle prüft, ob dein Geschäftsmodell plausibel ist und ob du die nötigen Qualifikationen mitbringst.

Förderung über das Jobcenter: Einstiegsgeld

Wenn du Bürgergeld beziehst, ist statt des Gründungszuschusses oft das Einstiegsgeld relevant. Laut Bundesagentur für Arbeit kann das Jobcenter Einstiegsgeld gewähren, wenn du dich hauptberuflich selbstständig machen willst und gute Aussichten bestehen, dass du dadurch künftig nicht mehr auf Bürgergeld angewiesen bist.

Wie funktioniert das Einstiegsgeld?

  • Dauer: in der Regel bis zu 24 Monate
  • Höhe: wird individuell festgelegt und orientiert sich am Regelbedarf
  • Rechtsanspruch: Es gibt keinen. Die Entscheidung trifft das Jobcenter im Einzelfall.

Weitere Unterstützung über das Jobcenter

Neben dem Einstiegsgeld kann das Jobcenter zusätzlich Darlehen und Zuschüsse für die Beschaffung von Sachgütern gewähren, die für die Ausübung der selbstständigen Tätigkeit notwendig sind. Das können zum Beispiel ein Laptop, Software oder Werkzeuge sein.

Außerdem gibt es in vielen Regionen ergänzende Angebote:

  • Coaching und Beratung über Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine (AVGS)
  • Gründungskurse bei lokalen Bildungsträgern
  • Mentoring-Programme über regionale Wirtschaftsförderungen

Welche Unterlagen erwarten Arbeitsagentur oder Jobcenter?

Ob Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld: In beiden Fällen brauchst du überzeugende Unterlagen. Häufig erwartet werden:

  • Lebenslauf mit Fokus auf relevante Qualifikationen
  • Beschreibung des Vorhabens: Was genau willst du machen? Für wen?
  • Geschäfts- oder Businessplan: Marktanalyse, Zielgruppe, Alleinstellungsmerkmal
  • Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan: Was brauchst du zum Start? Woher kommt das Geld?
  • Umsatz- und Rentabilitätsplanung: Realistische Prognose für die ersten 12 bis 36 Monate
  • Fachkundige Stellungnahme (beim Gründungszuschuss zwingend, beim Einstiegsgeld oft ebenfalls erwartet)

Gerade für Freiberufler ist ein solider Businessplan deshalb oft wichtiger, als anfangs gedacht. Er zeigt nicht nur dem Amt, sondern auch dir selbst, ob dein Vorhaben wirtschaftlich Sinn ergibt.

Der typische Ablauf: Schritt für Schritt

Bei der Arbeitsagentur (ALG I)

  1. Erstgespräch mit deinem Arbeitsvermittler: Teile deinen Gründungswunsch mit.
  2. Unterlagen vorbereiten: Businessplan schreiben, fachkundige Stellungnahme einholen.
  3. Antrag stellen: Formular bei der Arbeitsagentur einreichen, zusammen mit allen Unterlagen.
  4. Prüfung und Entscheidung: Die Arbeitsagentur prüft und entscheidet.
  5. Gründung starten: Bei Bewilligung meldest du deine Tätigkeit an und beginnst.

Beim Jobcenter (Bürgergeld)

  1. Gespräch mit dem Fallmanager: Informiere über deinen Gründungswunsch.
  2. Eingliederungsvereinbarung: Dein Vorhaben wird dort aufgenommen.
  3. Unterlagen einreichen: Businessplan, Finanzierungsplan, ggf. Stellungnahme.
  4. Entscheidung durch das Jobcenter: Einstiegsgeld wird bewilligt oder abgelehnt.
  5. Gründung und Begleitung: Das Jobcenter begleitet dich in der Anfangsphase.

Was bedeutet „tragfähige Selbstständigkeit”?

Sowohl bei Arbeitsagentur als auch Jobcenter reicht es nicht, nur irgendeine freiberufliche Tätigkeit anzumelden. Das Vorhaben muss tragfähig wirken. Gemeint ist damit im Kern:

  • Dein Angebot ist nachvollziehbar und klar formuliert.
  • Es gibt realistische Kundennachfrage für deine Leistung.
  • Deine Qualifikation passt zur geplanten Tätigkeit.
  • Die Zahlen sind plausibel: Umsatz, Kosten und Gewinn ergeben ein stimmiges Bild.
  • Du kannst deinen Lebensunterhalt perspektivisch selbst sichern.

Die Hürde ist dabei nicht unüberwindbar. Du musst nicht beweisen, dass dein Vorhaben garantiert funktioniert. Es muss aber realistisch und durchdacht wirken.

Kann ich während der Förderung noch andere Einkünfte haben?

Grundsätzlich ja, aber mit Einschränkungen:

  • Beim Gründungszuschuss: Die Selbstständigkeit muss hauptberuflich sein. Nebentätigkeiten sind möglich, solange sie die Hauptberuflichkeit nicht infrage stellen.
  • Beim Einstiegsgeld: Einkünfte aus der Selbstständigkeit werden nach den üblichen Bürgergeld-Regeln angerechnet. Das bedeutet: Freibeträge gelten, aber nicht jeder Euro bleibt dir.

Sozialversicherung und Absicherung während der Gründung

Ein Punkt, den viele Gründer aus Arbeitslosigkeit unterschätzen, ist die soziale Absicherung nach dem Übergang in die Selbstständigkeit.

Krankenversicherung

Beim Gründungszuschuss endet dein ALG-I-Bezug formal. Du musst dich also selbst krankenversichern. Die monatliche Pauschale von 300 Euro ist genau dafür gedacht, reicht aber je nach Tarif nicht immer aus. Als freiwillig gesetzlich Versicherter zahlst du in der Anfangsphase einen ermäßigten Beitrag auf Basis des Mindesteinkommens. Bei der privaten Krankenversicherung hängt der Beitrag von deinem Alter und Gesundheitszustand ab.

Beim Einstiegsgeld bleibst du in der Regel über das Bürgergeld krankenversichert, solange du ergänzende Leistungen beziehst. Sobald dein Einkommen aus der Selbstständigkeit die Hilfebedürftigkeit vollständig beendet, musst du dich selbst versichern.

Rentenversicherung

Freiberufler sind in den meisten Fällen nicht rentenversicherungspflichtig, es sei denn, sie gehören zu bestimmten Berufsgruppen wie Lehrer, Pflegepersonen oder Hebammen. Trotzdem lohnt es sich, frühzeitig über eine private Altersvorsorge nachzudenken. Wer aus der Arbeitslosigkeit gründet, hat in der Regel keine großen Rücklagen, und gerade deshalb ist es wichtig, das Thema nicht auf die lange Bank zu schieben.

Freiwillige Arbeitslosenversicherung

Wenig bekannt, aber oft sinnvoll: Als Gründer kannst du dich innerhalb der ersten drei Monate nach Aufnahme der Selbstständigkeit freiwillig in der Arbeitslosenversicherung weiterversichern. Das ist ein Sicherheitsnetz für den Fall, dass die Selbstständigkeit nicht wie geplant funktioniert. Der Beitrag ist überschaubar und sichert dir im Ernstfall erneut einen Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Steuerliche Pflichten von Anfang an

Mit der Aufnahme der Selbstständigkeit beginnen auch steuerliche Pflichten. Besonders wichtig für Gründer:

  • Fragebogen zur steuerlichen Erfassung: Diesen musst du innerhalb eines Monats nach Beginn der Tätigkeit beim Finanzamt einreichen. Er ist die Grundlage für deine Steuernummer und legt fest, ob du die Kleinunternehmerregelung nutzen willst.
  • Einnahmenüberschussrechnung: Freiberufler ermitteln ihren Gewinn in der Regel per EÜR. Eine doppelte Buchführung ist nicht nötig.
  • Umsatzsteuer: Wenn du nicht unter die Kleinunternehmerregelung fällst, musst du regelmäßig Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben. Im Gründungsjahr ist das monatlich der Fall.
  • Steuervorauszahlungen: Das Finanzamt setzt auf Basis deiner Gewinnschätzung Steuervorauszahlungen fest. Achte darauf, dass die Schätzung realistisch ist, damit dich keine überraschende Nachzahlung trifft.

Gerade wenn du aus dem Angestelltenverhältnis oder der Arbeitslosigkeit kommst, sind diese Pflichten neu. Es lohnt sich, frühzeitig zu klären, ob du einen Steuerberater hinzuziehen willst oder die Buchhaltung selbst übernimmst.

AVGS-Coaching: Kostenlose Beratung vor der Gründung

Ein besonders wertvolles, aber wenig bekanntes Instrument ist der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS). Sowohl die Arbeitsagentur als auch das Jobcenter können dir einen AVGS ausstellen, mit dem du ein kostenloses Gründercoaching in Anspruch nehmen kannst.

Das Coaching umfasst typischerweise:

  • Unterstützung beim Schreiben des Businessplans
  • Hilfe bei der Finanzplanung und Kalkulation
  • Vorbereitung auf das Gespräch mit der fachkundigen Stelle
  • Beratung zu Marketing und Kundengewinnung
  • Klärung rechtlicher Fragen rund um die Gründung

Der AVGS ist ein echtes Geschenk, denn vergleichbare Beratungsleistungen kosten am freien Markt mehrere tausend Euro. Frage aktiv danach, denn nicht jeder Sachbearbeiter weist von sich aus darauf hin.

Typische Fehler

Besonders häufig scheitern Anträge an diesen Punkten:

  • Zu unklare Geschäftsidee: „Irgendwas mit Beratung” reicht nicht. Du brauchst eine konkrete Leistung für eine konkrete Zielgruppe.
  • Zu optimistische Umsatzprognosen: 10.000 Euro Monatsumsatz ab Monat eins wirkt unglaubwürdig, wenn du noch keinen einzigen Kunden hast.
  • Kein nachvollziehbarer Kundenweg: Woher kommen deine Kunden? „Über Mundpropaganda” überzeugt ohne bestehende Kontakte nicht.
  • Fehlende Unterlagen: Unvollständige Anträge verzögern die Bearbeitung oder führen zur Ablehnung.
  • Zu wenig Vorbereitung auf Rückfragen: Die Arbeitsagentur oder das Jobcenter stellen Nachfragen. Wer seinen eigenen Businessplan nicht erklären kann, hat ein Problem.
  • Zu spät beantragen: Der Gründungszuschuss muss beantragt werden, bevor du dich selbstständig machst, nicht danach.

Ablehnung erhalten: Was jetzt?

Wenn dein Antrag abgelehnt wird, hast du mehrere Möglichkeiten:

  • Widerspruch einlegen: Innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheids.
  • Unterlagen nachbessern: Manchmal reicht eine überarbeitete fachkundige Stellungnahme oder ein konkreterer Businessplan.
  • Erneut beantragen: Ein abgelehnter Antrag bedeutet nicht, dass du nie wieder fragen darfst.

Fazit

Wenn du aus Arbeitslosigkeit oder Bürgergeld in die Selbstständigkeit willst, kann es echte Unterstützung geben. Bei ALG I steht der Gründungszuschuss im Fokus, beim Bürgergeld das Einstiegsgeld über das Jobcenter. In beiden Fällen gilt: Nicht die bloße Anmeldung entscheidet, sondern die Tragfähigkeit deines Vorhabens. Investiere die nötige Zeit in einen soliden Businessplan und eine überzeugende fachkundige Stellungnahme. Damit steigen deine Chancen auf Bewilligung erheblich.

Quellen

Häufige Fragen

Welche Förderung gibt es für Selbstständigkeit über die Arbeitsagentur?

Für Bezieher von Arbeitslosengeld I ist vor allem der Gründungszuschuss relevant. Die Bundesagentur für Arbeit bietet darüber hinaus Informationen und Beratung zum Weg in die Selbstständigkeit.

Welche Unterstützung gibt es über das Jobcenter?

Beim Bezug von Bürgergeld kann insbesondere Einstiegsgeld für eine selbständige Tätigkeit in Betracht kommen. Die Entscheidung trifft das zuständige Jobcenter im Einzelfall.

Brauche ich dafür einen Businessplan?

In der Praxis fast immer ja. Sowohl bei Gründungszuschuss als auch bei Einstiegsgeld musst du dein Vorhaben plausibel darstellen und seine Tragfähigkeit belegen.

Kann ich die Förderung auch als Freiberufler mit Nebentätigkeit erhalten?

Der Gründungszuschuss setzt eine hauptberufliche Selbstständigkeit voraus. Eine Nebentätigkeit im Angestelltenverhältnis ist grundsätzlich möglich, darf aber nicht überwiegen. Beim Einstiegsgeld gelten ähnliche Grundsätze.

Was passiert mit meiner Krankenversicherung während der Förderung?

Beim Gründungszuschuss musst du dich selbst krankenversichern. Die 300-Euro-Pauschale ist dafür gedacht. Beim Einstiegsgeld bleibst du über das Bürgergeld versichert, solange du ergänzend Leistungen beziehst.

Muss ich den Gründungszuschuss oder das Einstiegsgeld zurückzahlen?

Nein, beide Leistungen sind Zuschüsse und keine Darlehen. Eine Rückzahlung ist nicht vorgesehen, es sei denn, die Bewilligung wurde auf Grundlage falscher Angaben erteilt.

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