Brille von der Steuer absetzen

Veröffentlicht am 7.2.2024

Zuletzt aktualisiert am 18.4.2026

Brille von der Steuer absetzen

Als Freiberufler eine Brille steuerlich absetzen - wie wird es möglich?

Die eigene Gesundheit kann teuer werden - und nicht immer ist die Krankenkasse bereit, Kosten zu übernehmen. Das gilt auch für die meist nicht ganz günstigen Brillen. Selbst Standardmodelle mit einem einfachen Rahmen haben häufig einen stolzen Preis und müssen aus der eigenen Tasche gezahlt werden.

Hinzu zählen auch die Gläser, die in manchen Fällen der Sehschwäche eine hochpreisige Spezialanfertigung sind. Kommt dann noch die regelmäßige Augenarztkontrolle hinzu, wird der Gang zum Optiker schon bald Gewohnheit.

Ein teurer Spaß, den man seiner eigenen Gesundheit gönnen muss. Besonders für Freiberufler stellt sich dennoch die Frage, wie die Steuerbelastung gesenkt werden kann - statten sie schließlich ihren gesamten Arbeitsbereich und die Arbeitsräumlichkeiten selber aus. Viele tragen bei der Arbeit am PC oder zum Lesen eine Brille und nutzen diese vorwiegend für die Arbeit. In diesem Ratgeber erfährst du, unter welchen Bedingungen du als Freiberufler deine Brille von der Steuer absetzen kannst und welche Fallstricke es zu beachten gibt.

Ist eine Brille steuerlich absetzbar?

Unter bestimmten Umständen ist es möglich, eine Brille steuerlich absetzen zu lassen. Dazu muss sie unter den Werbungskosten als eine außergewöhnliche Belastung angegeben werden. Die Gründe werden vom Finanzamt geprüft und können erfolgreich sein - wieder ein bisschen Geld gespart.

Trotzdem bleibt zu sagen, dass es schwierig ist, die eigene Sehhilfe absetzbar zu machen. Bei einer normalen Alltagsbrille oder einer Sonnenbrille mit Stärke ist das im Normalfall nicht möglich. Der Bundesfinanzhof hat 2005 die Brille als ein medizinisches Hilfsmittel definiert. Somit fällt die Deckung der Kosten grundsätzlich auf den Brillenträger zurück, auch wenn ein Freiberufler sie hauptsächlich für die Arbeit nutzt.

Wichtig zu wissen: Eine Brille, die du sowohl privat als auch beruflich trägst, gilt steuerlich als Gegenstand der privaten Lebensführung. Das bedeutet, dass eine Aufteilung der Kosten in einen beruflichen und einen privaten Anteil - anders als etwa bei einem Laptop - in der Regel nicht anerkannt wird. Das Finanzamt sieht die Brille dann als unteilbaren Gegenstand an.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Es gibt drei Möglichkeiten, eine Brille steuerlich abzusetzen. Der erste Grund ist die Verwendung der Brille als reines Arbeitsmittel, das zum Schutz während der Tätigkeit zwingend notwendig ist. Dies kann z.B. bei einem Labormitarbeiter der Fall sein, der eine spezielle Brille mit Stärke zum Schutz seiner Augen benötigt.

In jedem Fall müssen jedoch klare arbeitsrechtliche Gründe für das Tragen einer Brille vorliegen. Braucht ein Büromitarbeiter oder Freiberufler eine Brille für die Arbeit am Bildschirm, zählt das nicht zu arbeitsrechtlichen Gründen. Hier liegt faktisch nur eine Sehschwäche des Mitarbeiters oder Selbstständigen vor, für dessen Behandlung er persönlich aufkommen muss.

Der zweite Grund, der zur Absetzung einer Brille angegeben werden kann, ist eine arbeitsbedingte Sehschwäche. Darunter zählt ein Sehschaden, der durch die Ausübung des Berufs oder durch einen Arbeitsunfall verursacht wurde. Durch den Unfall ist nun eine Brille notwendig.

Wer also z.B. durch handwerkliche Arbeitsunfälle oder giftige Chemikalien bleibende Schäden an den Augen davongetragen hat, ist berechtigt, seine zwingend notwendige Brille abzusetzen. Um diese Voraussetzung komplett zu erfüllen, ist ein Attest vom behandelnden Augenarzt vorzulegen.

Ein dritter Grund für eine Angabe der Brillenkosten beim Finanzamt ist eine überschrittene Belastungsgrenze der Kosten. Die Belastungsgrenze wird ganz individuell aus Einkommen, Familienstand und Kinderanzahl berechnet.

Übersteigen die Kosten für die Brille diese festgelegte Grenze, werden die überschießenden Beträge dem Antragsteller ersetzt. Somit ist Personen mit wenig Einkommen oder einer großen Familie zumindest eine finanzielle Unterstützung gewährleistet.

Zumutbare Belastung: So wird sie berechnet

Wenn du deine Brillenkosten als außergewöhnliche Belastung geltend machst, spielt die sogenannte zumutbare Belastung eine entscheidende Rolle. Das Finanzamt erkennt nur den Betrag an, der über deiner individuellen Belastungsgrenze liegt.

Die Berechnung erfolgt stufenweise nach Paragraf 33 Absatz 3 EStG. Die Prozentsätze staffeln sich wie folgt:

  • Bis 15.340 Euro Gesamtbetrag der Einkünfte: 5 Prozent (ohne Kinder, ledig) bzw. 4 Prozent (verheiratet) bzw. 2 Prozent (mit ein oder zwei Kindern)
  • Von 15.340 bis 51.130 Euro: 6 Prozent (ohne Kinder, ledig) bzw. 5 Prozent (verheiratet) bzw. 3 Prozent (mit Kindern)
  • Über 51.130 Euro: 7 Prozent (ohne Kinder, ledig) bzw. 6 Prozent (verheiratet) bzw. 4 Prozent (mit Kindern)

Ein konkretes Beispiel: Bist du ledig, kinderlos und hast einen Gesamtbetrag der Einkünfte von 40.000 Euro, liegt deine zumutbare Belastung bei rund 2.167 Euro. Erst wenn deine gesamten außergewöhnlichen Belastungen - also nicht nur die Brille, sondern auch Zahnarztkosten, Medikamente und andere Gesundheitsausgaben zusammengerechnet - diesen Betrag übersteigen, wirkt sich der übersteigende Teil steuermindernd aus.

Deshalb lohnt es sich, alle Gesundheitskosten eines Jahres sorgfältig zu sammeln. Einzeln betrachtet reicht eine Brille für 500 Euro vielleicht nicht über die Grenze. Zusammen mit Zahnarztkosten, Physiotherapie oder verschriebenen Medikamenten kann die Summe aber durchaus die zumutbare Belastung übersteigen.

Bildschirmarbeitsplatzbrille: Der Sonderfall für Freiberufler

Eine spannende Option für viele Freiberufler ist die Bildschirmarbeitsplatzbrille. Diese unterscheidet sich von einer normalen Brille dadurch, dass sie speziell auf die Entfernung zum Bildschirm optimiert ist - typischerweise 50 bis 70 Zentimeter. Sie ist weder eine reine Lesebrille noch eine Fernbrille, sondern deckt gezielt den Zwischenbereich ab.

Damit eine Bildschirmarbeitsplatzbrille steuerlich als Betriebsausgabe anerkannt wird, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Ein Augenarzt muss bestätigen, dass eine normale Brille für die Bildschirmarbeit nicht ausreicht.
  • Die Brille muss speziell für die Arbeit am Bildschirm angefertigt worden sein.
  • Die Brille darf nicht zusätzlich als Alltagsbrille genutzt werden - oder zumindest muss sie sich klar von deiner sonstigen Brille unterscheiden.

In der Praxis ist die Abgrenzung nicht immer einfach. Gleitsichtbrillen, die sowohl für den Bildschirm als auch im Alltag funktionieren, werden vom Finanzamt in der Regel nicht als reine Arbeitsbrille anerkannt. Es empfiehlt sich deshalb, eine separate Brille ausschließlich für die Bildschirmarbeit anfertigen zu lassen und dies auf dem Rezept vermerken zu lassen.

Für Freiberufler, die täglich viele Stunden am Rechner verbringen - also Programmierer, Designer, Texter, Berater und viele andere - kann dieser Weg durchaus funktionieren. Der Schlüssel liegt in der Dokumentation: Lass dir vom Augenarzt ein Attest ausstellen, das klar festhält, dass du eine spezielle Bildschirmbrille benötigst, die sich von deiner Alltagsbrille unterscheidet.

Wie und wo kann ich meine Brille steuerlich absetzen?

Ist eine gegebene Voraussetzung für einen Freiberufler erfüllt, kann die Brille in der jährlichen Steuererklärung angegeben werden. Je nach Situation gibt es zwei Wege:

Als außergewöhnliche Belastung: Du trägst die Brillenkosten in der Anlage “Außergewöhnliche Belastungen” ein. Hier gibst du den Gesamtbetrag aller Krankheitskosten an, zu denen auch die Brille zählt. Das Finanzamt berechnet dann automatisch deine zumutbare Belastung und berücksichtigt den übersteigenden Betrag.

Als Betriebsausgabe (bei Arbeitsschutzbrille oder Bildschirmbrille): Handelt es sich um eine reine Arbeitsschutzbrille oder eine anerkannte Bildschirmarbeitsplatzbrille, kannst du die Kosten direkt als Betriebsausgabe in deiner Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ansetzen. Das ist steuerlich günstiger, weil keine zumutbare Belastung abgezogen wird.

Im Laufe der augenärztlichen Behandlung sollten alle Rechnungen und Belege in Zusammenhang mit der Brille gesammelt werden, genauso wie Atteste des Augenarztes. Die Dokumente können auf Nachfrage des Finanzamtes vorgelegt werden und dienen als Beweis der genauen Kosten.

Welche Belege und Nachweise brauchst du?

Eine saubere Dokumentation ist das A und O, wenn du Brillenkosten steuerlich geltend machen willst. Folgende Unterlagen solltest du aufbewahren:

  • Augenärztliches Rezept: Das Rezept ist der Grundnachweis dafür, dass du eine Brille aus medizinischen Gründen benötigst. Lass dir immer ein aktuelles Rezept ausstellen, bevor du zum Optiker gehst.
  • Rechnung des Optikers: Die detaillierte Rechnung muss Gestell, Gläser und eventuelle Zusatzleistungen separat ausweisen. Achte darauf, dass dein Name und das Datum korrekt angegeben sind.
  • Ärztliches Attest (bei arbeitsbedingter Sehschwäche): Wenn du eine arbeitsbedingte Sehschwäche geltend machst, brauchst du ein ausführliches Attest, das den Zusammenhang zwischen deiner Tätigkeit und der Sehschwäche belegt.
  • Nachweis über die berufliche Nutzung: Bei einer Bildschirmarbeitsplatzbrille kann es hilfreich sein, eine kurze Beschreibung deiner täglichen Arbeit am Bildschirm beizufügen. Wie viele Stunden arbeitest du täglich am Monitor? Welche Tätigkeiten führst du aus?

Bewahre alle Unterlagen mindestens zehn Jahre auf. Das Finanzamt kann auch nach Abschluss des Steuerbescheids Belege nachfordern, insbesondere wenn es zu einer Betriebsprüfung kommt.

Kontaktlinsen und Augen-Laseroperationen

Was für Brillen gilt, lässt sich grundsätzlich auch auf Kontaktlinsen übertragen. Auch sie sind ein medizinisches Hilfsmittel und können unter denselben Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Die laufenden Kosten für Pflegemittel und Reinigungslösungen gehören ebenfalls dazu, sofern du die Grundvoraussetzungen erfüllst.

Eine Augenlaserbehandlung wie LASIK oder SMILE wird steuerlich ähnlich behandelt. Da die Kosten hier schnell mehrere tausend Euro betragen, übersteigen sie die zumutbare Belastungsgrenze in vielen Fällen deutlich. Das bedeutet, dass zumindest ein Teil der Kosten steuerlich absetzbar ist. Voraussetzung ist auch hier ein ärztliches Attest, das die medizinische Notwendigkeit bestätigt. Eine rein kosmetisch motivierte Operation wird vom Finanzamt nicht anerkannt.

Typische Fehler bei der Steuerabsetzung von Brillen

Damit du beim Finanzamt nicht in Schwierigkeiten gerätst, solltest du die folgenden häufigen Fehler vermeiden:

  • Fehlende Belege: Ohne Rechnung und Rezept geht gar nichts. Selbst wenn das Finanzamt die Unterlagen nicht sofort anfordert, können sie bei einer späteren Prüfung verlangt werden.
  • Vermischung von Privat und Beruf: Eine Gleitsichtbrille, die du auch privat trägst, als reine Betriebsausgabe zu deklarieren, führt fast sicher zur Ablehnung. Sei ehrlich bei der Zuordnung.
  • Kosten nicht gesammelt: Viele Freiberufler vergessen, ihre gesamten Gesundheitskosten zusammenzurechnen. Nur Brillenkosten allein schaffen es selten über die zumutbare Belastungsgrenze. Sammle alle Belege für Arztbesuche, Medikamente, Zahnbehandlungen und andere Gesundheitsausgaben.
  • Kein aktuelles Rezept: Das Rezept sollte zeitlich zur Anschaffung der Brille passen. Ein drei Jahre altes Rezept wirkt beim Finanzamt nicht überzeugend.
  • Arbeitgeberzuschuss nicht berücksichtigt: Wenn du neben deiner freiberuflichen Tätigkeit noch angestellt bist und dein Arbeitgeber einen Zuschuss zur Bildschirmbrille zahlt, darfst du nur den Eigenanteil steuerlich geltend machen.

Praxistipp: Brillenkosten strategisch planen

Als Freiberufler hast du einen gewissen Spielraum bei der zeitlichen Planung deiner Ausgaben. Wenn du weißt, dass in einem bestimmten Jahr hohe Gesundheitskosten anfallen - etwa eine größere Zahnbehandlung oder eine Operation - kann es sinnvoll sein, auch die neue Brille in dasselbe Jahr zu legen. So erhöhst du die Chance, die zumutbare Belastungsgrenze zu überschreiten, und profitierst steuerlich stärker.

Umgekehrt gilt: In einem Jahr mit wenig sonstigen Gesundheitskosten bringt dir die Brille steuerlich vermutlich nichts, wenn du die Grenze nicht erreichst. Dann kann es sich lohnen, den Kauf auf das folgende Jahr zu verschieben, sofern deine Sehstärke das zulässt.

Bedenke auch, dass du bei der Homeoffice-Pauschale und bei Arbeitsmitteln wie dem Laptop weitere Absetzungsmöglichkeiten hast, die zusammen mit der Brille deine Steuerlast als Freiberufler spürbar senken können.

Fazit

Die Brille von der Steuer abzusetzen ist für Freiberufler nicht unmöglich, aber auch kein Selbstläufer. Normale Alltagsbrillen lassen sich in den meisten Fällen nur als außergewöhnliche Belastung geltend machen - und das auch nur, wenn die zumutbare Belastungsgrenze überschritten wird. Deutlich bessere Chancen hast du mit einer speziellen Bildschirmarbeitsplatzbrille, die als Betriebsausgabe absetzbar sein kann, oder wenn eine arbeitsbedingte Sehschwäche vorliegt.

Entscheidend ist in jedem Fall eine lückenlose Dokumentation: Rezepte, Rechnungen und ärztliche Atteste bilden die Grundlage für eine erfolgreiche Absetzung. Plane deine Gesundheitsausgaben strategisch und sammle alle Belege eines Jahres, um die bestmögliche Steuerentlastung zu erzielen.

Häufige Fragen

Kann ich eine Bildschirmarbeitsplatzbrille als Freiberufler absetzen?

Ja, eine Bildschirmarbeitsplatzbrille kann unter Umstaenden als Betriebsausgabe abgesetzt werden, wenn sie ausschliesslich fuer die Arbeit am Bildschirm verordnet wurde und ein augenärztliches Attest vorliegt. Wichtig ist, dass die Brille sich von einer normalen Alltagsbrille unterscheidet und speziell auf die Bildschirmentfernung optimiert ist.

Wie hoch ist die zumutbare Belastungsgrenze fuer Brillenkosten?

Die zumutbare Belastung liegt je nach Einkommen, Familienstand und Kinderzahl zwischen 1 und 7 Prozent des Gesamtbetrags der Einkuenfte. Nur der Teil der Brillenkosten, der diese Grenze uebersteigt, kann als aussergewoehnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden.

Muss ich die Rechnung fuer meine Brille dem Finanzamt vorlegen?

Die Rechnung muss nicht automatisch mit der Steuererklaerung eingereicht werden, aber du solltest sie mindestens zehn Jahre lang aufbewahren. Das Finanzamt kann die Belege jederzeit anfordern. Bewahre neben der Rechnung auch das augenärztliche Rezept und gegebenenfalls ein Attest auf.

Weiterlesen

Diese Beiträge passen thematisch zu diesem Artikel.