Gründen als Freiberufler: Welche gängigen Rechtsformen gibt es?
Wenn Du als Freiberufler tätig sein möchtest oder es bereits bist, stellt sich dir wahrscheinlich irgendwann auch die Frage, welche Rechtsform für eine Gründung geeignet sein könnte. Sich darüber einen Überblick zu verschaffen, ist angesichts der zahlreichen Möglichkeiten nicht ganz entfach.
Mit den jeweiligen Rechtsformen sind unterschiedliche Rechte und Pflichten sowie andere Charakteristika wie beispielsweise das notwendige Gründungskapital verbunden. Dieser Beitrag soll Dir als Freiberufler einen Überblick über die gängigen Rechtsformen in Deutschland verschaffen.
In diesem Artikel
- Gründen als Freiberufler: Welche gängigen Rechtsformen gibt es?
- Muss ich als Freiberufler überhaupt eine Rechtsform wählen?
- Einzelunternehmen
- Kapitalgesellschaften: GmbH, UG und der Sonderfall Ein-Personen-GmbH
- Steuerliche Unterschiede der Rechtsformen
- Personengesellschaften: PartG und GbR
- GbR-Reform 2024: Was hat sich geaendert?
- Praktische Tipps zur Wahl der Rechtsform
- Fazit - Rechtsformen für Freiberufler
Bevor wir auf die einzelnen Rechtsformen und die damit verbundenen Vor- und Nachteile eingehen, sollten wir vorab kurz die Unterschiede von Personen- und Kapitalgesellschaften beleuchten.
Personengesellschaften wie die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, kurz GbR, sind ein Zusammenschluss aus mindestens zwei Personen, auch Rechtsträger genannt.
Im Gegensatz zu einer Kapitalgesellschaft wie der GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) sind Personengesellschaften natürliche und keine juristischen Personen. Die Gesellschafter von Personengesellschaften haften persönlich und unbeschränkt.
Muss ich als Freiberufler überhaupt eine Rechtsform wählen?
Der Begriff “Freiberufler” beschreibt keine Rechtsform. Er ist lediglich eine Bezeichnung für Personen, die einen sogenannten Katalogberuf ausüben. Dazu zählen beispielsweise Steuerberater, Anwälte, Ärzte, Architekten oder Dolmetscher.
Über die klassischen Katalogberufe hinaus zählen aber auch Personen, die einer “wissenschaftlichen, künstlerischen, schriftstellerischen, unterrichtenden oder erzieherischen Tätigkeit” nachgehen, zu den Freiberuflern. In diesem Zusammenhang wird nicht selten auch von “katalogähnlichen Berufen” gesprochen.
Wen Du dich in einem freien Beruf selbstständig machst, musst Du deine Tätigkeit lediglich beim zuständigen Finanzamt anmelden. Eine Gewerbeanmeldung ist nicht notwendig.
Gerade zu Beginn der Tätigkeit als Freiberufler kann es Sinn machen, kein Unternehmen beziehungsweise eine Kapital- oder Personengesellschaft zu gründen. Der bürokratische Aufwand lässt sich so in Grenzen halten und auch aus finanzieller Sicht gibt es Vorteile:
- Du musst kein Gewerbe anmelden und keine Gewerbesteuer zahlen
- Es ist keine Mitgliedschaft in der IHK notwendig
- Du brauchst kein Mindestkapital
- Es ist kein Handelsregistereintrag notwendig
- Der Gewinn nach Steuern steht ausschließlich Dir zu
- Zur Gewinnermittlung genügt eine Einnahmeüberschussrechnung (EÜR)
Zu beachten ist hierbei allerdings, dass bei einem Einzelunternehmen keinerlei Beschränkung in Bezug auf die Haftungsrisiken besteht. Freiberufler haften als Einzelunternehmer mit ihrem gesamten Vermögen. Bevor wir detailliert auf die Möglichkeiten der Haftungsbeschränkungen eingehen, beleuchten wir zunächst die wichtigsten Merkmale der einzelnen Rechtsformen:
Einzelunternehmen
Jeder Existenzgründer, also auch ein Freiberufler, der seine Tätigkeit alleine ausführt, ist im engeren Sinne Einzelunternehmer. Wird die Tätigkeit des Gründers nicht als freier Beruf anerkannt, muss ein Gewerbe angemeldet werden. Damit verbunden ist unter anderem die Zuständigkeit der Gewerbeaufsicht sowie die Pflicht zur Gewerbesteuerzahlung. Hierbei wird die Besonderheit des Freiberuflers sichtbar. Er genießt in Hinblick auf die Ausübung seiner Tätigkeit schlicht mehr Freiheiten.
In Deutschland gründen sich 79 % der Unternehmen als Einzelunternehmen. Darauf folgen die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) mit 12 % und die GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) mit 5 % Anteil. Das liegt unter anderem daran, dass viele Gründer im Prinzip automatisch als Einzelunternehmer kategorisiert werden.
Das zentrale Wesensmerkmal und zeitgleich der größte Nachteil des Einzelunternehmens ist die unbegrenzte Haftung eines Einzelunternehmers. Das heißt, im Ernstfall wird auch das Privatvermögen herangezogen.
Wenn Du als Freiberufler dieses Haftungsrisiko vermeiden möchtest, besteht die Möglichkeit, eine Ein-Personen-GmbH oder eine Unternehmergesellschaft (UG) zu gründen. Mit beiden Rechtsformen wird die Haftung auf das Betriebsvermögen beschränkt.
Kapitalgesellschaften: GmbH, UG und der Sonderfall Ein-Personen-GmbH
Der Name “Gesellschaft” zeigt bereits, dass es sich bei einer GmbH in der Regel um mehrere Gesellschafter handelt, die sich in einem Unternehmen zusammenschließen. Organe der GmbH sind die Gesellschafterversammlung und die Geschäftsführung. Auch in Bezug auf die Haftung der Gesellschafter ist der Name Programm.
Eine GmbH haftet lediglich mit ihrem Stammkapital. Eine sogenannte Durchgriffshaftung auf das Vermögen der Gesellschafter ist nur in seltenen Sonderfällen relevant, die an dieser Stelle nicht beleuchtet werden können.
Anders als bei der regulären GmbH ist der Gründer einer Ein-Personen-GmbH zeitgleich Geschäftsführer alleiniger Gesellschafter und Gesellschafterversammlung. Als Gründer einer Ein-Personen-GmbH solltest Du darauf achten, dich vertraglich von § 181 BGB zu befreien. Dieser Paragraf verbietet sinngemäß, dass jemand mit sich selbst rechtsverbindliche Verträge schließen kann. Dies wiederum kann sehr hinderlich sein, wenn Du alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer in Personalunion bist.
Die wesentliche Erleichterung bei der Gründung einer Ein-Personen-GmbH besteht in der Reduzierung des geforderten Stammkapitals. Seit der GmbH-Reform müssen bei Gründung lediglich 12.500 Euro statt 25.000 Euro als Startkapital zur Verfügung stehen. Allerdings wurde im Zuge des GmbH-Modernisierungsgesetzes im Jahr 2008 auch die Unternehmergesellschaft, kurz UG (haftungsbeschränkt) eingeführt. Mit ihr ist es Einzelgründern möglich, mit noch weniger Stammkapital eine haftungsbeschränkte Gesellschaft zu gründen.
Insbesondere für die Gründungssituation von freiberuflichen “Einzelkämpfern” ist die UG eine ideale Möglichkeit einer haftungsbeschränkten Rechtsform. Noch dazu kann diese bereits ab einem Euro Stammkapital gegründet werden. Um trotzdem eine gewisse Finanzkraft sicherzustellen, wird jeder UG auferlegt, weitere Rücklagen zu bilden. Als Gründer einer UG bist Du daher verpflichtet, 25 % des Jahresgewinns in das Stammkapital einfließen zu lassen.
Steuerliche Unterschiede der Rechtsformen
Die Wahl der Rechtsform wirkt sich unmittelbar auf Deine steuerliche Belastung aus. Als Einzelunternehmer oder Gesellschafter einer Personengesellschaft versteuerst Du Deinen Gewinn ueber Deine persoenliche Einkommensteuer. Der Steuersatz steigt dabei progressiv mit dem Einkommen und kann bis zu 45 Prozent betragen (zuzueglich Solidaritaetszuschlag).
Bei einer GmbH oder UG sieht das anders aus. Der Gewinn der Gesellschaft wird zunaechst mit Koerperschaftsteuer in Hoehe von 15 Prozent belastet, hinzu kommt der Solidaritaetszuschlag darauf. Wenn Du Dir den Gewinn als Gehalt auszahlst, wird dieses als Betriebsausgabe der GmbH behandelt und bei Dir persoenlich versteuert. Schuettest Du Gewinne als Dividende aus, greift das Teileinkuenfteverfahren oder die Abgeltungsteuer.
Fuer Freiberufler besonders relevant: Solange Du als Einzelunternehmer oder in einer Personengesellschaft taetig bist, zahlst Du keine Gewerbesteuer. Dieser Vorteil entfaellt, sobald Du eine GmbH oder UG gruendest, denn Kapitalgesellschaften sind grundsaetzlich gewerbesteuerpflichtig. Je nach Hebesatz Deiner Gemeinde kann die Gewerbesteuer einen erheblichen Kostenfaktor darstellen.
In der Praxis lohnt sich eine Kapitalgesellschaft steuerlich oft erst ab einem Jahresgewinn von circa 60.000 bis 80.000 Euro. Unterhalb dieser Schwelle ueberwiegen die Nachteile durch den erhoehten Verwaltungsaufwand, die Pflicht zur doppelten Buchfuehrung und die Kosten fuer die Erstellung eines Jahresabschlusses. Eine individuelle Berechnung durch einen Steuerberater ist hier unbedingt zu empfehlen.
Personengesellschaften: PartG und GbR
Möchtest Du nicht alleine, sondern im Team gründen, ist eine Personengesellschaft eine gute Möglichkeit. Die häufigsten Personengesellschaften sind die Partnergesellschaft (PartG), die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) sowie die Offene Handelsgesellschaft (OHG).
Die Partnergesellschaft (PartG) ist eine Rechtsform, die ausschließlich nur von Freiberuflern gegründet werden kann. Durch diese Rechtsform soll es Freiberuflern erleichtert werden, sich auch an unterschiedlichen Standorten zusammenschließen zu können.
Wie bei Einzelunternehmen ist bei Partnergesellschaften kein Mindestkapital notwendig und die Haftung ist unbeschränkt. Lediglich die Haftung der Partner untereinander kann durch einen entsprechenden Partnerschaftsvertrag geregelt werden.
Eine relativ neue Form der Partnergesellschaft ist die PartG mbB (Partnergesellschaft mit beschränkter Berufshaftung). Hier wird die Haftung für berufliche Fehler, beispielsweise eine fehlerhafte Planung eines Ingenieurs, auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt.
Möchtest Du eine solche PartG mbB gründen, ist allerdings eine Vermögenshaftpflichtversicherung verpflichtend. Diese steht allerdings aktuell ausschließlich Patentanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Anwälten und beratenden Ingenieuren zur Verfügung.
Eine ebenfalls weit verbreitete Form der Personengesellschaft ist die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, kurz GbR. Hier finden sich Parallelen zur Anmeldung einer freiberuflichen Tätigkeit. Die GbR-Gründung muss ebenso dem zuständigen Finanzamt angezeigt werden.
Ein Mindestkapital wird nicht verlangt. Und einen Gesellschaftervertrag oder eine notarielle Beurkundung wie bei einer GmbH bedarf es ebenfalls nicht. Eine schriftliche Vertragsvereinbarung ist allerdings trotzdem empfehlenswert. In einer GbR schließen sich mehrere Personen zur Ausübung einer unternehmerischen Tätigkeit zusammen.
Anders als bei der PartG steht der Weg zur GbR auch Nicht-Freiberuflern offen. Allerdings ist der Zusammenschluss von Freiberuflern und Nicht-Freiberuflern als GbR nicht erlaubt. Insgesamt entsprechen die Vor-und Nachteile denen des Einzelunternehmens.
Eine Besonderheit besteht darin, dass der Jahresumsatz einer GbR nicht über 260.000€ und der Gewinn nicht über 25.000€ pro Jahr liegen darf. Bei Überschreiten dieser Grenzen ist das Unternehmen ins Handelsregister einzutragen.
GbR-Reform 2024: Was hat sich geaendert?
Seit dem 1. Januar 2024 gilt das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts, kurz MoPeG. Diese Reform hat weitreichende Auswirkungen auf die GbR und damit auch auf Freiberufler, die in dieser Rechtsform zusammenarbeiten.
Die wichtigste Neuerung: Es gibt nun ein Gesellschaftsregister, in das sich eine GbR freiwillig eintragen lassen kann. Durch die Eintragung wird die GbR zur sogenannten eingetragenen Gesellschaft buergerlichen Rechts (eGbR). Die Eintragung ist insbesondere dann relevant, wenn die GbR Immobilien erwerben, Gesellschaftsanteile an anderen Unternehmen halten oder im Grundbuch eingetragen werden soll.
Fuer Freiberufler-GbRs, die rein auf Projektbasis zusammenarbeiten und keine solchen Vermoegensgeschaefte taetigen, ist die Eintragung in der Regel nicht zwingend erforderlich. Dennoch kann sie Vorteile bieten: Die eGbR hat eine klarere Rechtsstellung im Geschaeftsverkehr, was das Vertrauen von Auftraggebern und Geschaeftspartnern staerken kann.
Praktische Tipps zur Wahl der Rechtsform
Die Entscheidung fuer eine bestimmte Rechtsform sollte nicht ueberhastet getroffen werden. Folgende Fragen helfen Dir bei der Orientierung:
- Wie hoch ist Dein Haftungsrisiko? Wenn Du in einem Bereich arbeitest, in dem Fehler zu hohen Schadensersatzforderungen fuehren koennen (zum Beispiel als IT-Berater, Ingenieur oder Architekt), ist eine haftungsbeschraenkte Rechtsform wie die UG oder PartG mbB ernsthaft in Betracht zu ziehen.
- Arbeitest Du alleine oder im Team? Als Einzelkaempfer ist die einfachste Loesung die Anmeldung als Freiberufler beim Finanzamt. Sobald Partner hinzukommen, sind GbR, PartG oder GmbH die gaengigen Optionen.
- Wie hoch sind Deine erwarteten Umsaetze? Bei geringen Umsaetzen steht der Verwaltungsaufwand einer Kapitalgesellschaft in keinem Verhaeltnis zum Nutzen. Erst bei hoeheren Gewinnen werden die steuerlichen Vorteile einer GmbH oder UG spuerbar.
- Planst Du, Mitarbeiter einzustellen? Eine Kapitalgesellschaft wirkt auf potenzielle Angestellte oft professioneller und bietet klare Strukturen fuer Arbeitsvertraege und Gehaltsabrechnungen.
- Wie wichtig ist Dir der Aussenwirkung? Eine GmbH oder UG signalisiert Geschaeftspartnern und Kunden eine gewisse Serositaet und Bestaendigkeit. Gerade bei groesseren Auftraegen kann das ein entscheidender Faktor sein.
Grundsaetzlich gilt: Du kannst die Rechtsform spaeter wechseln. Viele erfolgreiche Freiberufler starten bewusst als Einzelunternehmer, sammeln Erfahrungen und gruenden erst dann eine Kapitalgesellschaft, wenn das Geschaeft waechst und die Rahmenbedingungen es erfordern. Der Wechsel ist zwar mit Aufwand und Kosten verbunden, aber kein unueberwindbares Hindernis.
Fazit - Rechtsformen für Freiberufler
Die ideale Rechtsform für Freiberufler gibt es nicht. Wenn Du weder ein riesiges Startkapital einbringen willst, noch Partner hast oder hohe Haftungsrisiken abdecken musst, spricht nichts dagegen, zunächst lediglich eine freiberufliche Tätigkeit beim Finanzamt anzumelden. Nicht umsonst ist das die gängige Wahl von freiberuflichen Neueinsteigern.
Anders verhält es sich, wenn Du mit Partnern eine gemeinschaftliche Unternehmung starten möchtest. Hier sind für Freiberufler die PartG bzw. PartG mbB oder eben eine Kapitalgesellschaft in Form einer GmbH oder UG die geeigneten Rechtsformen.
Sich mit dem Thema Versicherungen auseinanderzusetzen ist unabhängig von der gewählten Rechtsform angesagt. Durch spezifische Versicherungsprodukte können zahlreiche Risiken abgedeckt werden.
Wenn Du als Freiberufler erste Erfahrungen gesammelt hast, die Umsätze steigen oder Partner hinzukommen, kannst Du anderer Rechtsformen in Betracht ziehen.
Häufige Fragen
Kann ich als Freiberufler die Rechtsform spaeter wechseln?
Ja, ein Wechsel der Rechtsform ist grundsaetzlich jederzeit moeglich. Viele Freiberufler starten als Einzelunternehmer und gruenden spaeter eine UG oder GmbH, wenn die Umsaetze steigen oder Haftungsrisiken zunehmen. Der Wechsel ist allerdings mit Kosten verbunden, etwa fuer Notar, Handelsregistereintragung und steuerliche Beratung. Plane den Zeitpunkt daher sorgfaeltig.
Welche Rechtsform ist fuer Freiberufler steuerlich am guenstigsten?
Das haengt stark von der Hoehe deines Gewinns ab. Bis etwa 60.000 Euro Jahresgewinn ist die Einzelunternehmung steuerlich oft attraktiver, weil keine Koerperschaftsteuer anfaellt und der persoenliche Steuersatz noch moderat ist. Bei hoeheren Gewinnen kann eine GmbH oder UG vorteilhaft sein, da die Koerperschaftsteuer bei pauschal 15 Prozent liegt. Eine individuelle Steuerberatung ist hier unbedingt empfehlenswert.
Was hat sich durch die GbR-Reform 2024 fuer Freiberufler geaendert?
Seit dem 1. Januar 2024 gilt das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG). Die GbR kann sich nun freiwillig in ein neues Gesellschaftsregister eintragen lassen und wird damit rechtsfaehig. Fuer Freiberufler-GbRs, die beispielsweise Immobilien halten oder am Rechtsverkehr teilnehmen, kann die Eintragung sinnvoll sein. Eine Pflicht zur Eintragung besteht jedoch nicht.
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