Die Einzugsermächtigung widerrufen: Formalitäten beachten
Die Einzugsermächtigung ist eine Vollmacht, mit der du einem Vertragspartner gestattest, von deinem Konto regelmäßig oder einmalig Beträge abzubuchen. So entfallen die ständigen Wege zum Geldinstitut. Du kannst die Einzugsermächtigung jederzeit rückgängig machen, wenn du das Geld stattdessen mit einem Dauerauftrag überweisen willst. Die von dir beauftragte Bank, die dein Konto führt, ist nicht an den Einzugsermächtigungen beteiligt.
In diesem Artikel
- Die Einzugsermächtigung im geschäftlichen Alltag
- Ausnahmen bei der Kündigung
- Formalitäten beachten
- Die Anforderungen an den Widerruf
- Mustertext für den Widerruf
- Die Folgen des Widerrufs
- Wann wird ein Widerruf wichtig und notwendig?
- Typische Fehler beim Widerruf vermeiden
- Sonderfall Finanzamt und Sozialversicherung
- Kontowechsel und Ruhezeit
Allgemein wird die Einzugsermächtigung auch als SEPA-Lastschriftmandat bezeichnet und unter diesem Namen auch von vielen Dienstleistern bei Vertragsabschluss eingefordert. Mit deiner Zustimmung kann der Zahlungsempfänger den festgelegten Betrag einmalig oder wiederholt per Zahlungseinzug von deinem Konto abbuchen.
Bei Mietzahlungen, Internet- oder Telefonverträgen sowie Abonnements fordert der Anbieter meist vom Kunden eine entsprechende Einverständniserklärung. Auch im Online-Handel wird die Summe häufig per Einzugsermächtigung abgebucht.
Die Einzugsermächtigung im geschäftlichen Alltag
Für Freiberufler eignet sich diese Zahlungsweise besonders, denn sie sind mit ihrer Tätigkeit, den Versicherungen und Steuerangelegenheiten meist bereits ausreichend beschäftigt. Wenn laufende Zahlungen anstehen, ist ein Lastschriftmandat immer vorteilhaft. Die Zahlungsfristen werden stets eingehalten, die Beträge treffen unbedingt pünktlich beim Empfänger ein.
Sind regelmäßig Steuerzahlungen zu entrichten, lassen sich mit der automatisierten Zahlungsmethode Säumniszuschläge vermeiden. Nicht selten kommt es in Unternehmen in schwierigen Zeiten zum befürchteten Zahlungsstau, bei dem zusätzlich anfallende Zinsen die Forderungen erhöhen können.
Freiberufler mit wechselnden Einkünften sind von diesem Phänomen ebenfalls gelegentlich betroffen. Fällt beispielsweise Umsatzsteuer an, können die Betroffenen dem Finanzamt für die Umsatzsteuer-Überweisung eine Einzugsermächtigung erteilen.
Ausnahmen bei der Kündigung
Will man jedoch das SEPA-Mandat widerrufen, sind die entsprechenden Vorschriften und Prozeduren zu beachten. Zunächst muss es sich um den traditionellen Dauerauftrag handeln, also um eine Abbuchung, die über einen gewissen Zeitraum regelmäßig vorgenommen wird.
Die einmalige Lastschrift kannst du einfach bei der Bank zurückbuchen lassen, eine Kündigung ist in diesem Fall nicht notwendig. Auch bereits gezahlte Beträge sind vom Widerruf ausgenommen, nur künftige Zahlungen kann man mit der Kündigung verhindern.
Ein Problem kann allerdings beim Widerruf entstehen, wenn der geschlossene Vertrag das SEPA-Mandat zur Bedingung für das Zustandekommen der Vereinbarung beinhaltet. In diesem Fall verletzt der Widerruf den geschlossenen Vertrag. Nicht ausgeschlossen ist, dass es sogar zu Schadensersatzansprüchen kommen kann.
Deshalb solltest du vor der Kündigung unbedingt die AGBs durchsehen. Bleiben Zweifel, ist es ratsam, den Anbieter zu kontaktieren. Im Gespräch lassen sich die genauen Bedingungen klären, so vermeidest du eventuelle Unannehmlichkeiten.
Formalitäten beachten
Unabhängig von den vereinbarten Leistungen und Vertragsbedingungen ist die Lastschrift immer auch für sich bereits ein Vertrag. Der Widerruf muss deshalb bestimmte Bedingungen erfüllen. So ist eine Mitteilung per Telefon nicht angemessen und würde vom Vertragspartner nicht akzeptiert. Gleiches gilt für die E-Mail oder ein Fax, beides wird von Gerichten ebenfalls als nicht gültig angesehen.
Wer sein Lastschriftmandat rechtswirksam kündigen will, muss deshalb dem Zahlungsempfänger einen Brief mit der Post zukommen lassen. Damit du im Ernstfall eine allgemein akzeptierte Bestätigung vorweisen kannst, empfiehlt sich der Versand als Einschreiben mit Rückschein. Du erhältst am Postschalter eine Quittung, auf der Sendedatum und Empfänger vermerkt sind und die zweifelsfrei belegt, dass du an den Empfänger geschrieben hast.
Die Anforderungen an den Widerruf
Damit die Kündigung korrekt ist und auch bei einer eventuellen Auseinandersetzung vor Gericht Bestand hat, muss sie bestimmte Angaben enthalten. Versäumt man, alle Daten aufzunehmen, kann der Kontrahent das Ansinnen ablehnen. Keinesfalls darf die Unterschrift fehlen.
- Der Name des Einzugsermächtigten und seine Anschrift
- Der Zahlende mit Name sowie Anschrift
- Das aktuelle Datum
- Die Kundennummer oder die Nummer des zu kündigen Vertrags
- Die Nummer des zu kündigen SEPA-Mandats
- Ort, das Datum und die eigenhändige Unterschrift
Willst du die Erlaubnis zur Abbuchung sofort einziehen, muss das aus dem Schreiben eindeutig hervorgehen. Ein Formulierung wie „mit sofortiger Wirkung” ist dann unerlässlich. Soll die Lastschrift erst ab einem bestimmten Zeitpunkt auslaufen, muss das genaue Datum genannt sein.
Mustertext für den Widerruf
Damit du nicht bei jedem Widerruf von Grund auf formulieren musst, hier ein Beispiel, das du an deine Situation anpassen kannst:
Betreff: Widerruf der Einzugsermächtigung / SEPA-Lastschriftmandat
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit widerrufe ich die Ihnen erteilte Einzugsermächtigung mit sofortiger Wirkung.
- Kontoinhaber: [Dein Name]
- IBAN: [Deine IBAN]
- Mandatsreferenz: [Falls vorhanden]
- Kundennummer: [Deine Kundennummer]
Ich bitte Sie, ab sofort keine weiteren Beträge mehr von meinem Konto einzuziehen. Die vertraglichen Zahlungspflichten werde ich künftig per Überweisung erfüllen.
Bitte bestätigen Sie den Eingang dieses Schreibens und die Löschung des Mandats schriftlich.
Mit freundlichen Grüßen, [Ort, Datum] [Eigenhändige Unterschrift]
Achte darauf, den Text an die jeweilige Situation anzupassen. Wenn du das Mandat nicht sofort, sondern zu einem bestimmten Datum beenden willst, ersetze „mit sofortiger Wirkung” durch das gewünschte Datum. Versende das Schreiben als Einschreiben mit Rückschein, damit du den Zugang nachweisen kannst.
Die Folgen des Widerrufs
Nach der Kündigung des SEPA-Mandats kann der Zahlungsempfänger nicht länger Beträge von deinem Konto einzuziehen. Allerdings musst du ab dem Datum der Kündigung die Überweisungen nun selber vornehmen. Das erfolgt durch fristgerechte einzelne Zahlungen, du kannst aber zu diesem Zweck auch einen entsprechenden Dauerauftrag einrichten. Dann wird der zu zahlende Betrag ähnlich einem Lastschriftmandat regelmäßig abgebucht.
Dieses Verfahren empfiehlt sich besonders, wenn die Zahlungen immer in gleicher Höhe zu leisten sind. Durch den Widerruf der Zahlungsvereinbarung fallen aber meist weitere Kosten an. Vor der Kündigung solltest du dich deshalb über die Folgen zu informieren. Denn der ein oder andere Empfänger findet es angemessen, beim Wechsel der Zahlungsart zusätzliche Bearbeitungskosten in Rechnung zu stellen.
Wann wird ein Widerruf wichtig und notwendig?
Wenn du sowohl den Vertrag als auch die Einzugsermächtigung gekündigt hast, dann hat der Dienstleister nicht länger das Recht, Beträge von deinem Girokonto abzubuchen. Sollte er sich trotzdem erdreisten, selbiges weiter zu tun, musst du aktiv werden. Nachdem du den Kontoauszug eingesehen hast, bleiben acht Wochen, um die Abbuchung bei der Bank zu widerrufen. Gründe musst du für diese Maßnahme nicht angeben.
Das Geldinstitut bucht den eingezogenen Betrag wieder zurück auf dein Konto. Sinnvoll ist aber immer ein Nachweis, dass die Vereinbarung tatsächlich gekündigt wurde. Im Zweifel liegt die Beweislast bei dir, denn du bist der Kontoinhaber.
Besonders in einem Streitfall wird es wichtig, die Zustimmung zum Bankeinzug zurückzunehmen, bis die Angelegenheit beigelegt werden konnte. Wurden Leistungen nicht wie vereinbart ausgeführt oder geliefert, kannst du so weiteren ungerechtfertigten Zahlungen einen Riegel vorschieben. Unbedingt solltest du in solchen Fällen aber den Kontrahenten informieren. Es reicht nicht aus, das Geld nur von der Bank zurückbuchen zu lassen.
Typische Fehler beim Widerruf vermeiden
In der Praxis passieren beim Widerruf einer Einzugsermächtigung immer wieder die gleichen Fehler. Wenn du diese kennst, sparst du dir Ärger und zusätzliche Kosten.
Nur die Bank informieren, nicht den Empfänger. Ein verbreiteter Irrtum ist, dass es ausreicht, die eigene Bank anzuweisen, keine Lastschriften mehr zuzulassen. Das stimmt so nicht. Du musst den Widerruf immer auch dem Zahlungsempfänger mitteilen. Andernfalls kann dieser weiterhin Lastschriften einreichen, und du bist gezwungen, jede einzelne Abbuchung manuell zurückbuchen zu lassen. Das kostet Zeit und kann je nach Bank auch Gebühren verursachen.
Vertrag und Mandat verwechseln. Der Widerruf der Einzugsermächtigung beendet nicht automatisch den zugrundeliegenden Vertrag. Wenn du beispielsweise dein Hosting-Abo kündigen willst, musst du zuerst den Vertrag kündigen und dann separat das Lastschriftmandat widerrufen. Widerrufst du nur das Mandat, bleibt der Vertrag bestehen und du schuldest weiterhin die vereinbarten Beträge.
Keine Kopie aufbewahren. Bewahre immer eine Kopie deines Widerrufsschreibens zusammen mit dem Einschreiben-Beleg auf. Am besten legst du beides digital ab, zum Beispiel als Scan in deiner Buchhaltungssoftware. Im Streitfall brauchst du diesen Nachweis, und ohne Kopie stehst du schlecht da.
Folgezahlungen vergessen. Nach dem Widerruf musst du die Zahlungen selbst vornehmen. Richte sofort einen Dauerauftrag oder eine Erinnerung ein, damit du keine Fristen verpasst. Gerade als Freiberufler können Zahlungsverzögerungen bei Versicherungen oder dem Finanzamt unangenehme Konsequenzen haben, von Mahngebühren bis hin zum Verlust des Versicherungsschutzes.
Sonderfall Finanzamt und Sozialversicherung
Für Freiberufler gibt es bei der Einzugsermächtigung gegenüber dem Finanzamt eine Besonderheit. Das Finanzamt bietet mit dem SEPA-Lastschriftmandat eine bequeme Möglichkeit, Einkommensteuer-Vorauszahlungen und Umsatzsteuer pünktlich abzuführen. Der Vorteil liegt auf der Hand: Du vermeidest Säumniszuschläge, die bereits ab dem ersten Tag der Verspätung anfallen können.
Wenn du das Mandat gegenüber dem Finanzamt widerrufen willst, gelten im Grundsatz die gleichen Regeln. Allerdings solltest du den Widerruf rechtzeitig vor dem nächsten Fälligkeitstermin einreichen, damit das Finanzamt die Änderung noch verarbeiten kann. Ein Vorlauf von mindestens vier Wochen ist empfehlenswert.
Nach dem Widerruf bist du selbst dafür verantwortlich, die Steuerbeträge fristgerecht zu überweisen. Beachte dabei die genauen Fälligkeitstermine: Umsatzsteuer-Voranmeldungen sind in der Regel am 10. des Folgemonats fällig, Einkommensteuer-Vorauszahlungen quartalsweise zum 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember.
Ähnliches gilt für Beiträge zur Krankenversicherung oder zum Versorgungswerk. Als Freiberufler zahlst du diese Beiträge selbst, und ein Lastschriftmandat ist hier besonders praktisch. Wenn du das Mandat widerrufen willst, etwa weil du die Versicherung wechselst, informiere den bisherigen Versicherer schriftlich und richte zeitgleich das neue Mandat beim neuen Anbieter ein. Lücken in der Beitragszahlung solltest du unbedingt vermeiden, da sie den Versicherungsschutz gefährden können.
Kontowechsel und Ruhezeit
Wenn sich die Kontoverbindung ändert und damit die IBAN, werden die bestehenden Lastschriftmandate ungültig und du solltest sie widerrufen. Zusätzlich richtet man aber für das neue Konto neue Mandate für die Überweisungen ein, damit die Zahlungen auch in der Zukunft fristgerecht eintreffen.
Praktischer Tipp: Erstelle vor dem Kontowechsel eine Liste aller aktiven Lastschriftmandate. Gehe dazu deine Kontoauszüge der letzten zwölf Monate durch und notiere jeden Empfänger, der per Lastschrift abgebucht hat. So vergisst du keinen Anbieter und vermeidest Rückläufer oder Mahnungen.
Seit der Einführung des Zahlungskontengesetzes (ZKG) sind Banken zudem verpflichtet, dich beim Kontowechsel zu unterstützen. Die alte Bank muss der neuen Bank eine Aufstellung aller Lastschriften und Daueraufträge der letzten 13 Monate übermitteln. Das erleichtert den Wechsel erheblich, ersetzt aber nicht den formellen Widerruf bei den einzelnen Empfängern.
Wurde drei Jahre lang keine Abbuchung mehr vorgenommen, wird ein Widerruf einer erteilten Genehmigung nicht nötig. Denn nach 36 Monaten Ruhezeit läuft ein Mandat automatisch aus. Dann verliert es seine Rechtsgültigkeit und muss neu ausgestellt werden, wenn durch eine neue Vereinbarung wieder Beträge abgebucht werden sollen.
Häufige Fragen
Muss ich die Einzugsermaechtigung immer schriftlich per Post widerrufen?
Grundsaetzlich ja. Der rechtssichere Weg ist ein schriftlicher Widerruf per Brief, idealerweise als Einschreiben mit Rueckschein. Manche Anbieter akzeptieren inzwischen auch den Widerruf ueber ihr Online-Kundenportal, aber im Streitfall zaehlt nur das postalische Schreiben als Nachweis.
Kann ich eine Lastschrift zurueckbuchen lassen, obwohl ich die Einzugsermaechtigung noch nicht widerrufen habe?
Ja, bei einem autorisierten SEPA-Lastschriftmandat hast du acht Wochen Zeit, eine Abbuchung ohne Angabe von Gruenden bei deiner Bank zurueckbuchen zu lassen. Das aendert aber nichts am bestehenden Mandat. Der Empfaenger darf weiterhin abbuchen, solange du das Mandat nicht separat widerrufst.
Was passiert mit meinen Vertragspflichten, wenn ich die Einzugsermaechtigung widerrufe?
Der Widerruf der Einzugsermaechtigung beendet nur die Zahlungsart, nicht den Vertrag selbst. Du bist weiterhin verpflichtet, die vereinbarten Betraege zu zahlen, zum Beispiel per Ueberweisung oder Dauerauftrag. Versaeumst du die Zahlung, kann der Vertragspartner Mahngebuehren oder Verzugszinsen berechnen.
Weiterlesen
Diese Beiträge passen thematisch zu diesem Artikel.